Eigentlich sollte die AIFM-Richtlinie den Vertrieb in der EU erleichtern. Aber nationale Regularien erschweren den Vertrieb.

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16.10.14
Asset Management

Weniger Vielfalt bei alternativen Fonds

Eigentlich sollte die EU-Richtlinie für Alternative Investmentfonds-Manager den Vertrieb in der EU erleichtern. Aber vor allem für Manager mit Sitz außerhalb der EU und kleinere Fondsanbieter gibt es Schwierigkeiten.

Die AIFM-Richtlinie (Alternative Investment Fund Managers Directive) soll eigentlich den Vertrieb von alternativen Fonds, wie zum Beispiel Hedge Fonds, Immobilienfonds oder Private Equity Fonds, in der EU harmonisieren und vereinheitlichen. In der Umsetzung gibt es jetzt allerdings einige Schwierigkeiten, die den Vertrieb für kleinere Fondsanbieter erschweren und damit auch die Vielzahl von Anlagemöglichkeiten reduzieren könnten.

Vor allem für Fondsverwalter mit Sitz außerhalb der EU ist es schwieriger geworden, ihre Produkte innerhalb der EU anzubieten. „Früher gab es in Deutschland mit der wenig regulierten Privatplatzierung für Nicht-EU-Verwalter einen relativ einfachen Weg, an Anleger direkt heranzutreten“, sagt Daniel Voigt, Fondsspezialist bei der Kanzlei CMS Hasche Sigle. Diese Möglichkeit wurde abgeschafft, stattdessen gibt es ein komplexeres Vertriebszulassungsverfahren bei der BaFin.

Ab 2015 soll es für Nicht-EU-Verwalter wieder einfacher werden, ihre Produkte in der EU zu vermarkten – und zwar mit dem sogenannten EU-Passport, der einen grenzüberschreitenden Vertrieb nach Zulassung in einem beliebigen EU-Staat auch in allen anderen Mitgliedsstaaten erleichtern soll. Für in der EU ansässige AIF-Manager gibt es diese Regelung bereits.

Nationale Regularien erschweren Vertrieb

Allerdings untergräbt eine Vielzahl an nationalen Sonderregeln die Vorteile des Passporting-Systems, hat die Kanzlei CMS beobachtet. „Die Mitgliedsländer haben die AIFM-Richtlinie diesbezüglich sehr unterschiedlich ausgeformt“, sagt Daniel Voigt. Staaten wie Irland, Frankreich und die Niederlande erheben zum Beispiel laufende aufsichtsrechtliche Gebühren für zum Vertrieb zugelassene Fonds. In Deutschland, Luxemburg und Finnland dagegen gibt es zusätzlich Antragsgebühren für die Vertriebszulassung.

Dies führt zu einer gewissen Unsicherheit darüber, was von den Fondsmanagern gefordert wird. Das macht vor allem den Fondsmanagern kleinerer Gesellschaften zusätzlich zu schaffen, da sie die Kosten und Anforderungen im Vorhinein schwer abschätzen können. Daher geht Voigt davon aus, dass mittelfristig einige Anbieter ausscheiden werden. „Die AIFM-Richtlinie wird zu einer weiteren Konsolidierung des Marktes beitragen“, meint er. Für Anleger könne damit ein Effizienzgewinn einhergehen. Die Auswahlmöglichkeiten bei alternativen Investmentfonds könnten allerdings geringer werden.

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