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16.02.17
Cash Management & Zahlungsverkehr

Das bedeutet die Steuerinitiative BEPS für Treasurer

Mit BEPS steigt zunächst der Dokumentationsaufwand für die Treasury-Abteilung. Wenn die OECD in den kommenden Monaten neue Leitlinien zu Transferpreisen bei internen Darlehen und Cash Pools vorlegt, drohen tiefere Einschnitte.

Mit dem BEPS-Aktionsplan wollen mehr als 100 Länder aggressive Steuervermeidung bekämpfen. Jetzt nimmt die Umsetzung in nationales Recht Fahrt auf und betrifft auch Treasurer: „Finanzierungsgesellschaften könnten künftig stärker in den Fokus von Betriebsprüfern rücken“, glaubt Sven-Eric Bärsch, Steuerberater bei der Steuerkanzlei Flick Gocke Schaumburg. Denn Unternehmen müssen im Rahmen des sogenannten Country-by-Country-Reportings nicht nur über ihre globale Gewinn- und Steuerverteilung Auskunft geben, sondern auch offenlegen, welche Konzerngesellschaften welche Geschäftstätigkeiten ausüben: „Finanzierungsgesellschaften mit grenzüberschreitenden Transaktionen werden transparenter“, so Bärsch.

Der Steuerberater weiß von Unternehmen, die sogar in Erwägung ziehen, ihre ausländische Finanzierungseinheit zurück nach Deutschland zu holen. Bislang wird von ausländischen Einheiten extern aufgenommenes Kapital als Darlehen an deutsche Schwestergesellschaften weitergereicht - ein üblicher, weit verbreiteter Vorgang. In Einzelfällen kann es künftig steuerlich sinnvoll sein, direkt hierzulande Kapital aufzunehmen. Wer dies weiterhin im Ausland machen will, muss für Steuerzwecke dagegen besonders auf die Fremdüblichkeit der Zinssätze der weitergereichten Darlehen achten.

Konditionen für Cash Pools nach Bonität der Töchter differenzieren

Bei der Verrechnungspreisdokumentation für das Länderreporting müssen Treasury-Abteilungen zudem Informationen zuliefern. „Wir haben unsere Transferpreise für unternehmensinterne Finanzierungen mit der Steuerabteilung und unserem Steuerprüfer intensiv geprüft", sagt der Treasury-Chef eines großen Mittelständlers. Das erfreuliche Ergebnis: "Wir sind gut aufgestellt und müssen nichts ändern.“ Ein hessisches Familienunternehmen musste nur ein paar kleinere Anpassungen vornehmen, etwa beim Pricing von Garantien.

Doch das könnte sich ändern: Die OECD wird in den kommenden Monaten neue Leitlinien zu Transferpreisen bei internen Darlehen und Cash Pools vorlegen. „Es dürfte darauf hinauslaufen, dass das Fremdüblichkeitsprinzip verschärft wird“, sagt Achim Kreuzer von der Beratung Horváth & Partners. „Kriterien wie die Kreditwürdigkeit der Tochtergesellschaft rücken künftig stärker in den Fokus.“ Heute differenzieren nur wenige die Kreditkonditionen - der Aufwand ist schlicht zu hoch: „Wir müssten die Bonität aller Töchter überwachen und systemseitig abbilden“, sagt der Mittelstands-Treasurer. Ein Dax-Treasurer meint: „Wir würden versuchen, einen schlanken Weg zu finden, da wir in der Differenzierung keinen Mehrwert sehen.“

Backhaus[at]derTreasurer.de

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