Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) will das Thema E-Rechnung vorantreiben. Dafür hat es die Behörde vor kurzem einen Diskussionsvorschlag vorgelegt. Darin geht es zunächst um die Einführung einer elektronischen Rechnungspflicht für inländische Rechnungen im B2B-Bereich, die ab 2025 gelten soll. Solche Rechnungen sollen dann nur noch elektronisch, vorzugsweise über E-Rechnungsplattformen, übermittelt werden.
Zusätzlich soll es ab 2028 ein Meldesystem zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs geben. Das Meldesystem sieht vor, die steuerrelevanten Daten aus der E-Rechnung an die Finanzverwaltung weiterzugeben. Das soll die Mehrwertsteuerlücke von geschätzt rund 23 Milliarden Euro verringern, weil das System so für B2B-Umsätze eine transparente und effiziente Erfassung von Geschäftstransaktionen ermögliche. Davon wären alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland betroffen.
Der Entwurf ist eine Weiterführung des Ende 2022 veröffentlichten Gesetzesvorschlags für eine EU-weite Mehrwertsteuermeldepflicht unter dem Namen „VAT in the Digital Age (Vida)“. Bei diesem Gesetzesvorschlag geht es um die Einführung eines EU-weiten Meldesystems und die Verpflichtung zum E-Invoicing bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Schon seit längerer Zeit versucht der Gesetzgeber, das Thema E-Rechnung zu stärken. Seit dem 27. November 2020 müssen alle Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand arbeiten, mit der E-Rechnung arbeiten. Der Stichtag zur Einführung der E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze steht noch zur Diskussion, aber die E-Rechnungspflicht soll in den nächsten Jahren kommen.