Unternehmen, die eine Payment Factory betreiben, dürfen darauf hoffen, diese bald wieder rechtssicher nutzen zu können. Denn die zentralisierte Abwicklung von Zahlungen soll auch künftig keine Lizenzpflicht nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) auslösen. Auf dieses Ziel verständigten sich neun Unternehmensverbände, darunter der Verband Deutscher Treasurer und das Deutsche Aktieninstitut, mit der Bafin.
Eine endgültige Einigung zwischen Industrie und Finanzaufsicht gibt es zwar noch nicht. Die Verbände beschreiben in einer gemeinsamen Mitteilung aber das weitere Vorgehen, so wie es offenbar mit der Aufsicht abgestimmt ist: Die Bafin werde ihr Merkblatt zur Auslegung des ZAG nicht ändern. Vielmehr würden die Verbände „das Diskussionsergebnis in einem an die Bafin zu adressierenden Verständnisschreiben dokumentieren“ und die Behörde bitten, die Rechtsauffassung der Verbände zu bestätigen. In dem Dokument soll genau dargelegt werden, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, damit Unternehmen zentralisierte Cash-Management-Systeme erlaubnisfrei betreiben können. Dazu zählen etwa eine Prüfung durch das interne Kontrollsystem, interne Richtlinien und eine Vertragsdokumentation.

Kai Hartmann Photography / BaFin
Durchbruch bei Payment-Factory-Kontroverse mit Bafin
Bafin änderte ihre Definition des Konzernprivilegs
Hintergrund: Die Finanzaufsicht hatte im November die Definition des sogenannten Konzernprivilegs angepasst. Zahlungsvorgänge „in den Konzern hinein“ oder „aus dem Konzern heraus“ fanden demnach „im Wortlaut der Vorschrift keine Stütze und sind von der Bereichsausnahme daher nicht erfasst“. Seither herrschte Unsicherheit in deutschen Unternehmen, die Payment Factories nutzen, ob sie nun als regulierter Zahlungsdienst gemäß ZAG eingestuft werden. Wäre das der Fall, würden damit umfangreiche Pflichten einhergehen. Die zentralisierte Abwicklung von Zahlungen wäre defacto unrentabel, so die Befürchtung.
Die sich jetzt abzeichnende Einigung mit der Bafin hilft den Unternehmen aber nur weiter, wenn auch die Wirtschaftsprüfer dieses Vorgehen anerkennen. Deshalb wollen die Verbände nun „zeitnah“ das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) an Bord holen. Solange diese Prozesse noch laufen, wird die Finanzaufsicht nicht gegen Unternehmen vorgehen, die eine Payment Factory betreiben. Der bisherige „Standstill“ gilt damit weiterhin.
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