Ein Überbrückungskredit stellt sicher, dass Condor nicht am Boden bleiben muss.

Condor

21.10.19
Cash Management & Zahlungsverkehr

Fall Condor verdeutlicht Cash-Pool-Risiken

Der Fall Condor wirft ein Schlaglicht auf die generellen Risiken der Innenfinanzierung. Denn konzerninterne Kreditrisiken werden zum Teil unterschätzt.

Die Insolvenz des britischen Reisekonzerns Thomas Cook sorgt auch in Deutschland für Aufsehen. Denn im Sog der Mutter ist die deutsche Luftfahrttochter Condor ebenfalls in Turbulenzen geraten – und das obwohl sie nach eigenen Angaben profitabel wirtschaftet und einen positiven Cashflow erzielt.

Doch die Liquidität sei „von unserer insolventen Muttergesellschaft verbraucht“ worden, wie sich Condor-Chef Ralf Teckentrup zitieren ließ. Deshalb benötigt der in Kelsterbach bei Frankfurt ansässige Ferienflieger einen Überbrückungskredit, um weiter fliegen zu können. Das Darlehen über 380 Millionen Euro wird von der Bundesregierung und vom Land Hessen mit einer Bürgschaft gesichert.

Parallel dazu hat sich Condor Ende September unter das Schutzschirmverfahren geflüchtet, um sich von der „Mithaftung für Verbindlichkeiten unserer insolventen Konzernmutter zu befreien und volle Unabhängigkeit von der Thomas Cook Group plc zu erlangen“, wie ein Condor-Sprecher auf Anfrage von DerTreasurer mitteilte.

Auch interne Kreditrisiken überwachen

Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die generellen Risiken der Innenfinanzierung – ein Thema, das nach Wahrnehmung von Rechtsanwälten und Restrukturierungsexperten in vielen Finanzabteilungen noch immer vernachlässigt wird. „Bei konzerninternen Darlehen und Cash-Pool-Verbindlichkeiten dürfte nur ein Bruchteil der Unternehmen das Kreditrisiko engmaschig überwachen“, vermutet Thomas Schrell, der als Rechtsanwalt bei Heuking Kühn Lüer Wojtek auf Finanzierungsfragen spezialisiert ist.

„Dabei handelt es sich um klassische Darlehensbeziehungen, die Bonität des Kreditnehmers müsste also regelmäßig überprüft werden.“ Dass dies in vielen Unternehmen nicht stattfinde, liegt nach Einschätzung von Schrell an einer „mangelnden Sensibilisierung von CFOs und Treasurern für konzerninterne Kreditrisiken“. Zudem fehle eine externe Kontrollinstanz, die auf ein regelmäßiges Monitoring poche.

Wer haftet, wenn die Gesellschaft das in den Cash Pool eingezahlte Geld nicht zurückbekommt und wie Vorsorge getroffen werden kann, erfahren Sie im E-Magazin 20-2019.

Backhaus[at]derTreasurer.de

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