Die 4. EU-Geldwäscherichtlinie hat die gesetzlichen Anforderungen an Finanzdienstleister verschärft – zum Leidwesen vieler Treasurer, die sich mit umfangreichen Fragebögen ihrer Banken herumschlagen müssen. Jetzt rücken Unternehmen zunehmend selbst in den Fokus der Regulatoren. Die Finanzabteilungen müssen unter dem Stichwort Know Your Costomer (KYC) interne Vorkehrungen gegen das Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung treffen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 5 Millionen Euro.
„Die Vorschriften betreffen generell die Güterhändler“, sagt Michael Jankowski, Co-Head Financial Services bei der Beratungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF Fasselt Schlage. Das gelte nicht nur für Unternehmen, die mit hochwertigen Gütern wie Autos oder Schmuck gegen Barzahlung handeln. Auch die traditionellen Industrien würden vermehrt vom Gesetzgeber in die Pflicht genommen – und das unabhängig von der Zahlungsmethode.

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02.02.18
Cash Management & Zahlungsverkehr
Geldwäscherichtlinie fordert Treasurer
KYC erreicht das Treasury
Um Gesetzesverstöße und mögliche Bußgelder zu vermeiden, müssen Unternehmen verschiedene Maßnahmen treffen. Neben einer Risikoanalyse zählt dazu etwa die Bestellung eines Geldwäschebeauftragten, der in der Regel in der Compliance-Abteilung angesiedelt ist. Er fungiert als Verantwortlicher und Koordinator für die Umsetzung der EU-Richtlinie im Unternehmen.
Welche Rolle die Finanzabteilung und das Treasury bei der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie spielen, erfahren Sie im E-Magazin 02/2018 von DerTreasurer.
Mehring[at]derTreasurer.de

Welche Herausforderungen verbergen sich hinter dem Stichwort Know Your Customer für Treasurer? Wir halten Sie auf dem Laufenden mit unserer Themenseite KYC.
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