Das Regelwerk für Sepa-RTP sieht vor, dass die Zahlungsaufforderung immer vom Zahlungsempfänger initiiert wird. „Er kann dem RTP dabei sowohl ein Ablaufdatum inklusive Ablaufzeit als auch ein gewünschtes Ausführungsdatum inklusive Ausführungszeit mitgeben“, erklärt Enrico Köhler, Manager Payments und Digitization bei der Technologieberatung Ausy. „In der Nachricht zur Zahlungsaufforderung kann dabei auch eine Rechnungsreferenz hinterlegt werden.“ Der Vorteil: Die Firma kann einen späteren Zahlungseingang automatisch dem Grundgeschäft zuordnen.
Der Zahler hat fünf Möglichkeiten, auf die Aufforderung zu reagieren: Jetzt annehmen, später annehmen, jetzt bezahlen, später bezahlen oder die RTP vollständig ablehnen. „Der Zahlungsempfänger erhält von seiner Bank über einen Statusbericht die Information, wie sich der Zahler entschieden hat“, so Köhler. „Somit hat er immer Kenntnis über den aktuellen Stand und weiß, wann er sein Geld erhält.“ Der Statusbericht ist neben der Aufforderung zur Zahlung der zweite Nachrichtentyp, der durch das Sepa-RTP-Regelwerk des Standardsetzers EPC definiert wird.
Insgesamt ist das Regelwerk recht offen gestaltet, berichtet Köhler: „Es gibt auch nicht vor, welche Zahlart im Anschluss angestoßen werden soll.“ Zwar empfehle der EPC ein Sepa Instant Payment. „Theoretisch könnte es aber auch eine normale Sepa-Überweisung sein.“