Neue Hiobsbotschaft für S.A.G. Solarstrom: Die Insolvenz der deutschen Mutter gefährdet nun auch die Zahlungsfähigkeit der italienischen Tochter. Grund dafür ist die Aussetzung des Konzern-Cashpools, nachdem der Solarspezialist aus Freiburg Mitte Dezember Insolvenz anmeldete. Die S.A.G. Solar Italia hat nach Angaben des Unternehmens im Rahmen des Cashpoolings Ansprüche im mittleren einstelligen Millionenbereich gegenüber der Mutter. An dieses Geld kommt die italienische Tochter nun während des laufenden Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung nicht mehr heran und hat deshalb Probleme ihre Gläubiger zu bezahlen.
Die S.A.G. hat daher am 23. Dezember ein präventives Vergleichsverfahren („Concordato preventivo“) für seine Tochter eingeleitet. Während dieses Verfahrens nach dem italienischen Recht dürfen Forderungen gegenüber der S.A.G. Solar Italia nicht vollstreckt werden. Innerhalb einer vom Gericht festzusetzenden Frist von maximal 180 Tagen werde die Gesellschaft ihren Gläubigern ein Vergleichsangebot unterbreiten, heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. Der Geschäftsbetrieb wird unterdessen weitergeführt.

S.A.G. Solarstrom
S.A.G. Solarstrom: Insolvenz setzt Cashpooling außer Kraft
Aussetzung des Cashpools könnte weitere Töchter treffen
Ob weiteren Töchtern nach Aussetzung des Cashpoolings die Zahlungsunfähigkeit droht, ist noch unklar. Dies werde derzeit geprüft, sagte eine Sprecherin von S.A.G. gegenüber DerTreasurer. Der Solarparkprojektierer hat laut Geschäftsbericht 2012 „alle wesentlichen inländischen Tochtergesellschaften und die wesentlichen Tochtergesellschaften in Italien und Spanien“ in einem Cashpool zusammengeschlossen, um die Liquiditätsströme im Konzern zu optimieren. Die Unternehmensgruppe hat insgesamt 20 operative Tochtergesellschaften, 13 davon im Ausland. Insolvenz meldete das Unternehmen für drei deutsche Gesellschaften an, unter ihnen die Mutter.
Grund für die Insolvenz waren dem Unternehmen zufolge verzögerte Zahlungen aus verschiedenen Projekten in Deutschland und Italien. In den Gesprächen mit Banken, Finanzdienstleistern und weiteren Gläubigern sowie Investoren, sei es nicht gelungen, zeitnah die entstandene Liquiditätslücke zu schließen und damit eine rechtzeitige Zahlung von Verbindlichkeiten zu gewährleisten. Daher konnte das Unternehmen auch die am 16. Dezember 2013 fällige Zinszahlung seiner Mittelstandsanleihe nicht erfüllen.
Cashpool im Insolvenzfall kritisch
Ob und in welcher Höhe die italienische Tochtergesellschaft ihre Forderung gegenüber der S.A.G.-Mutter erhält, ist unklar: Grundsätzlich gelten interne Kredite über einen Cashpool als Gesellschafterdarlehen und werden damit im Insolvenzfall nachrangig bedient. In angeschlagenen Unternehmen ist ein Cashpool daher heikel – besonders für die Geschäftsführer deutscher Tochterunternehmen, denn das deutsche Recht ist hier besonders streng: Wenn die Manager davon ausgehen, dass sie das in den Cashpool eingezahlte Geld nicht zurückbekommen, müssen sie den Cashpoolvertrag kündigen. Andernfalls haften die Geschäftsführer persönlich. Der hochverschuldete Immobilienkonzern IVG, der mittlerweile Insolvenz angemeldet hat, hatte seinen konzernweiten Cashpool daher als „rechtliche Vorsichtsmaßnahme“ im Juli abgeschaltet.
backhaus[at]derTreasurer.de