In den Vereinigten Staaten gibt es zum spezielle steuerrechtliche Regeln, die Treasurer bei der Implementierung von Cash-Pool-Strukturen berücksichtigen sollten. Dazu gehören die Abschnitte 385 und 482 des Bundessteuergesetzes „United States Internal Revenue Code“. Diese Abschnitte regeln unter anderem, wie sich das steuerpflichtige Einkommen im Zusammenhang mit konzerninternen Darlehen zusammensetzt.
Dazu gehören auch Intercompany-Darlehen, die zwischen den beteiligten Tochtergesellschaften und der Cash-Pool-Mutter entstehen. „Treasurer sollten anhand dieser Vorschriften, die in den Abschnitten genannt werden, unbedingt alle Transaktionen innerhalb des Cash Pools ordnungsgemäß dokumentieren“, so DeVos. Dazu gehöre insbesondere wie fremdübliche Verrechnungspreise für konzerninterne Zinsen definiert und genutzt werden.
Zudem empfiehlt der Banker die Dokumentation täglich zu pflegen. „Tägliche Cash-Pooling-Transaktionen, die auf Bankkontoauszügen ausgewiesen werden, können für eine klare und prüffähige Verbuchung von konzerninternen Darlehensbeträgen und Zinsen verwendet werden.“ Mit einer ständigen ordnungsgemäßen Dokumentation sinke auch das Risiko einer Steuerstrafe.
Zudem empfiehlt er dem Treasury sich die 2017 entstandene US-Steuerreform „Tax Cuts and Job Act“ (TCJA) genauer anzuschauen. Sie schreibt eine Unterkapitalisierungsregel vor, die für den Abzug von Zinsaufwendungen gilt. Der Nettozinsaufwand eines Unternehmens kann demnach mit 30 Prozent vom bereinigten steuerpflichtigen Einkommen (Ebitda) abgezogen werden.
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