Andreas Varnhorn

08.07.19
Cash Management & Zahlungsverkehr

VDT legt KYC-Infopaket vor

Die KYC-Prozesse sollen effizienter werden. Dieses Ziel verfolgt auch der Verband Deutscher Treasurer. Jetzt hat er ein Infopaket veröffentlicht, das helfen soll, dieses Ziel zu erreichen.

Der Verband deutscher Treasurer (VDT) hat sich zum Ziel gesetzt, die leidigen Know-Your-Customer -Prüfungen für Unternehmen zu vereinfachen. Vor diesem Hintergrund hat der Verband jetzt ein 36-seitiges Dokument veröffentlicht, dessen Grundzüge der VDT beim Cash Management Campus  präsentierte.

Die erste Hälfte des Papiers skizziert die gesetzlichen Grundlagen für die KYC-Abfragen der Banken. Ziel sei es, das Verständnis für die Motive der Banken zu erhöhen. Im zweiten Teil liefert das Dokument, das ein Arbeitskreis, bestehend aus 20 Vertretern von Unternehmen, Banken und Systemanbietern erstellt hat, dann konkrete Empfehlungen für die Unternehmen.

So rät der VDT etwa, einen internen Ansprechpartner für das Thema KYC zu definieren und mit der Bank zu vereinbaren, dass sämtliche Kommunikation über diesen „single point of entry“ laufe. Auch dadurch lasse sich der Prozess beschleunigen. Darüber hinaus empfiehlt der VDT, die notwendigen Informationen an einer zentralen Stelle im Unternehmen zu archivieren und interne Wiedervorlagen für Aktualisierungen zu definieren. Mit den Banken sollten verbindliche „Reviewtermine“ vereinbart werden. Heute würden viele Unternehmen nur ad hoc auf die Anfragen der Banken reagieren, moniert das Papier.

VDT stellt Übersicht der KYC-Dokumente zusammen

Um den Unternehmen die Beschaffung der Daten und Dokumente zu erleichtern, enthält das Papier zudem eine Tabelle, die auflistet, welche Dokumente die Banken im Rahmen der KYC-Checks abfragen. In einer weiteren Spalte ist die rechtliche Grundlage für diese Forderung aufgeführt. Das soll als interne Argumentationshilfe dienen – etwa, wenn es darum geht, Geschäftsführern oder Gesellschaftern zu erklären, warum die Bank Personalausweiskopien von ihnen benötigt.

Nach Angaben des VDT deckt diese Tabelle etwa 80 Prozent der deutschen Anforderungen ab. Im Ausland seien länderspezifische Vorschriften zu berücksichtigen. Um die regionale Reichweite des Katalogs zu erweitern, möchte der VDT nun den Austausch mit dem europäischen Treasury-Verband EACT suchen. 

In dem Dokument befindet sich auch ein klarer Appell an die Banken: Eine bankenübergreifende Harmonisierung der KYC-Vorgaben – eine zentrale Forderung vieler Unternehmen – sei nur möglich, wenn die Banken den Umgang mit KYC nicht als Kundenbindungsinstrument verstünden. Im Klartext: Seht KYC nicht als Differenzierungsmerkmal im Wettbewerb und baut eigene digitale Lösungen, sondern tut euch zusammen!

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