Vor rund vier Jahren geisterte der Begriff „BEPS“ durch das Treasury. Mit der Initiative wollte die Industrieländerorganisation OECD Steuervermeidungen durch die Verlagerung von Gewinnen bekämpfen. Dabei spielten die Transferpreise bei internen Darlehen und Cash Pools eine wichtige Rolle. Ende 2018, als die OECD ihren Entwurf für Verrechnungspreise bei grenzüberschreitenden Finanzierungen vorlegte, sollte es zum Durchbruch kommen. Was ist daraus geworden?
Schon damals gab es einen gewaltigen Haken: Der Entwurf beinhaltete keinen Konsens der OECD-Staaten. Deshalb war es unklar, ob es endgültige Leitlinien geben würde, die von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssten. Tatsächlich ist die Umsetzung nach langem Hin und Her in Deutschland bis heute nicht gelungen: „Es ist wie in einer tragischen Komödie“, kritisiert Dirk Elbert, Experte für internationales Steuerrecht bei BDO.
Wie er erklärt, versuchte das Bundesfinanzministerium Ende 2019 erstmals im Referentenentwurf des sogenannten ATAD-Umsetzungsgesetzes eine gesetzliche Regelung aufzulegen, die weit über die OECD-Ansätze hinausging. Der Entwurf wurde jedoch nicht vom Kabinett abgesegnet. Im März 2020 startete das Finanzministerium einen neuen Versuch. „Hier kam es wieder zu Abweichungen im Vergleich zu den OECD-Leitlinien. Während die OECD-Vorgaben viel Spielraum bieten, sollte dieser in Deutschland deutlich eingeschränkt werden“, sagt Elbert.