Kommt es für Treasurer durch BEPS zur steuerlichen Verschärfungen?

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14.05.21
Cash Management & Zahlungsverkehr

Was wurde eigentlich aus BEPS?

BEPS sollte zur Erleichterung bei einer Intercompany-Finanzierung führen. Bisher ist der Durchbruch in Deutschland noch nicht gekommen. Doch der Bund gibt noch nicht auf.

Vor rund vier Jahren geisterte der Begriff „BEPS“ durch das Treasury. Mit der Initiative wollte die Industrieländerorganisation OECD Steuervermeidungen durch die Verlagerung von Gewinnen bekämpfen. Dabei spielten die Transferpreise bei internen Darlehen und Cash Pools eine wichtige Rolle. Ende 2018, als die OECD ihren Entwurf für Verrechnungspreise bei grenzüberschreitenden Finanzierungen vorlegte, sollte es zum Durchbruch kommen. Was ist daraus geworden?

Schon damals gab es einen gewaltigen Haken: Der Entwurf beinhaltete keinen Konsens der OECD-Staaten. Deshalb war es unklar, ob es endgültige Leitlinien geben würde, die von allen Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssten. Tatsächlich ist die Umsetzung nach langem Hin und Her in Deutschland bis heute nicht gelungen: „Es ist wie in einer tragischen Komödie“, kritisiert Dirk Elbert, Experte für internationales Steuerrecht bei BDO.

Wie er erklärt, versuchte das Bundesfinanzministerium Ende 2019 erstmals im Referentenentwurf des sogenannten ATAD-Umsetzungsgesetzes eine gesetzliche Regelung aufzulegen, die weit über die OECD-Ansätze hinausging. Der Entwurf wurde jedoch nicht vom Kabinett abgesegnet. Im März 2020 startete das Finanzministerium einen neuen Versuch. „Hier kam es wieder zu Abweichungen im Vergleich zu den OECD-Leitlinien. Während die OECD-Vorgaben viel Spielraum bieten, sollte dieser in Deutschland deutlich eingeschränkt werden“, sagt Elbert.

 

 

Was bedeutet BEPS für das Treasury?

Vor Kurzem, im März 2021, hat das Bundeskabinett nun ein ATAD-Umsetzungsgesetz beschlossen. „Allerdings wurden die Regelungen zur Intercompany-Finanzierung ohne Begründung gestrichen“, erklärt der BDO-Experte.

Der Bundesrat hätte daraufhin geprüft, ob die entsprechenden Regelungen im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer nicht doch wieder aufgenommen werden sollen. Die Unsicherheit wurde im März durch das Bundesverfassungsgericht weiter befeuert, das ein Urteil des BFH zur Intercompany-Finanzierung aufgehoben und damit die Vorgaben aus der Rechtsprechung geändert hat.

Was heißt das für Treasurer? Einerseits können sie aufatmen, weil es sonst zu erheblichen Verschärfungen gekommen wäre. Andererseits haben sie keine Planungssicherheit. So sei etwa nicht klar, wann ein Tochter- oder Konzernrating benötigt wird. Bei abweichenden Regelungen in verschiedenen Ländern müssten die Unternehmen langwierige Verständigungsverfahren führen oder eine Doppelbesteuerung in Kauf nehmen.

s.backhaus[at]dertreasurer.de