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17.01.17
Cash Management & Zahlungsverkehr

Zahlungsverkehr: Der Zeitplan der PSD2 hakt

In einem Jahr müssen Banken und Zahlungsdienstleister die Vorgaben der Richtlinie PSD2 umgesetzt haben. Doch Verzögerungen bei der europäischen Bankenaufsicht EBA bringen den Zeitplan ins Stocken.

Halbzeit bei der Umsetzung der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2): Im Januar 2016 ist die EU-Richtlinie in Kraft getreten, die auch neue Zahlungsanbieter wie FinTechs unter Aufsicht stellt und den Wettbewerb, die Innovationskraft sowie die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen soll. Jetzt haben die Mitgliedsstaaten noch ein Jahr Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Ab Januar 2018 müssen Banken und andere Zahlungsdienstleister die Vorgaben erfüllen - ein IT-Mammutprojekt.

Doch der Zeitplan stockt: Zwar haben sowohl das Bundesfinanz- als auch das Bundesjustizministerium kurz vor Weihnachten die entsprechenden Referentenentwürfe vorgelegt. Damit könnte das Gesetz noch vor der Bundestagswahl im September und damit rechtzeitig verabschiedet werden. Die europäische Bankenaufsicht EBA hat jedoch noch keine finalen technischen Regulierungsstandards (RTS) für die sogenannte starke Kundenauthentifizierung und die sichere Kommunikation vorgelegt. Diese Vorgaben konkretisieren die Prozesse und Technologien, mit denen sich Kunden bei Online- oder mobilen Zahlungen identifizieren müssen.

PSD2 soll den Wettbewerb im Zahlungsverkehr erhöhen

Außerdem regeln die RTS die Kommunikation zwischen Bank und Drittanbieter: Die PSD2 zwingt Geldhäuser, FinTechs auf Wunsch von Kunden direkten Zugang zu deren Konten zu gewähren. Indem die Hoheit der Bank über diese Schnittstelle gebrochen wird, sollen neue Lösungen den Zahlungsverkehr effizienter und preiswerter machen - so die Hoffnung des Regulators.

Ursprünglich wollte die EBA die RTS bereits Ende 2016 vorlegen. Aufgrund der vielen Anmerkungen, die Marktteilnehmer bei der Konsultation eingereicht haben, wird sich die Vorlage laut Experten nun aber voraussichtlich bis Februar verzögern. Anbietern bleiben nach der Verabschiedung durch die EU-Kommission noch 18 Monate Zeit zur Umsetzung - also wohl bis Ende 2018 und damit nach Inkrafttreten der PSD2. Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Dachverband der deutschen Banken und Sparkassen, pocht daher auf einer Übergangsfrist: Diese ist in der EU-Richtlinie vorgesehen, wird im deutschen Gesetzentwurf nach Meinung des Verbands aber nicht ausreichend adressiert.

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