Die Gebühren im Zahlungsverkehr sollen weiter sinken. Die EU-Kommission fordert, dass Auslandsüberweisungen in Nicht-Euro-Länder künftig nicht teurer sein dürfen als Inlandszahlungen in dem jeweiligen Land. In den Euro-Ländern gilt dieser Gebührendeckel seit der Sepa-Einführung im Jahr 2014. Von den Nicht-Euro-Ländern hat nur Schweden eine solche Vorschrift erlassen.
Damit beträfe die Vorgabe Euro-Zahlungen mit Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Ungarn, Polen, Rumänien, Dänemark und - sofern die Gebührensenkung vor Ende 2020 wirksam wird - womöglich Großbritannien. Denn das Vereinigte Königreich wird voraussichtlich bis Ende 2020 dem Binnenmarkt angehören und muss bis dahin alle EU-Rechtsvorschriften anwenden.

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Zahlungsverkehr mit Nicht-Euro-Ländern soll günstiger werden
Mehr Transparenz über Gebühren
Die EU-Kommission beziffert die Kostenersparnis für Mittelständler und Privatleute in den acht Ländern auf bis zu einer Milliarde Euro im Jahr. Deutsche Firmen dürften eher indirekt profitieren. Zwar fallen für den Versender einer Euro-Zahlung nach Bulgarien und Co. auch heute nur geringe Gebühren an. Ausländische Lieferanten müssen künftig aber keine Gebühr mehr für den Eingang des Geldes zahlen.
Die Preissenkung gilt aber nur für Euro-Zahlungen. Für den Umtausch in die lokale Währung dürfen Banken weiter Gebühren verlangen, müssen ihre Kunden aber vorab über den Kurs informieren. Für diese neuen Transparenzvorgaben soll es eine dreijährige Übergangsphase geben. Die EU-Staaten und das Europaparlament müssen dem Vorschlag noch zustimmen.
Backhaus[at]derTreasurer.de

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