Der Brexit soll im März 2019 erfolgen.

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07.11.17
Finanzen & Bilanzen

Brexit: DAI spricht Empfehlungen für Benchmarks und Ratings aus

Großbritannien verabschiedet sich im Frühjahr 2019 aus der EU. Welche Auswirkungen das auf den Kapitalmarkt, insbesondere auf Benchmarks und Ratings, hat, führt das Deutsche Aktieninstitut in einem Positionspapier aus.

Der geplante Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU hat Folgen für den Umgang mit Benchmarks und Ratings. Das führt das Deutsche Aktieninstitut in einem aktuellen Positionspapier aus.

Nach den Manipulationsvorwürfen bei der Bestimmung der Referenzzinssätze greift ab dem 1. Januar 2018 die sogenannte Benchmark-Verordnung. Sie regelt die Festlegung von Indizes, die bei Finanzinstrumenten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden.

Da der Brexit erst im März 2019 und damit nach dem Inkrafttreten der Benchmark-Verordnung erfolgen dürfte, ist sie zunächst auch in UK wirksam. Dem DAI zufolge muss deshalb spätestens im Frühjahr 2019 geklärt werden, ob und welche Auswirkungen der Brexit auf die von der Verordnung erfassten Benchmarks von britischen Administratoren (z.B. Stocks, die Indizes erstellen) oder Kontributoren (Datenzulieferer wie Banken) haben wird.

Denn wenn Gesellschaften, die Investments tätigen, wie Kapitalverwaltungs-, Fondsgesellschaften oder Banken sich auf Benchmarks von UK-Administratoren beziehen und für die keine Anerkennung, Übernahme oder Gleichwertigkeit besteht, sei das nach dem Brexit nicht mehr möglich, schreibt das DAI. Um auch weiterhin UK-Benchmarks verwenden zu können, empfiehlt das DAI deshalb, das Drittstaatenregime der Benchmark-Verordnung unter der Voraussetzung, dass das Vereinigte Königreich auch weiterhin einen den europäischen Vorgaben äquivalenten Aufsichts- und Rechtsrahmen sicherstellt, konsequent umzusetzen.

Dieser Prozess könnte auch dadurch erschwert werden, dass die aus dem Brexit resultierenden Veränderungen zeitgleich mit der Einstellung des Referenzzinssatzes Libor stattfindet. Denn nach dem Willen des britischen Regulierers FCA soll der Libor bis 2021 eingestellt und durch andere, nationale Indizes wie beispielsweise den Sonia ersetzt werden.

Probleme bei Rating möglich, wenn Analysten in UK arbeiten

Beim Thema Rating besteht die Gefahr, dass im Vereinigten Königreich erstellte Ratings, beispielsweise weil die Analysten von Großbritannien aus arbeiten, nach dem Brexit nicht mehr in der EU verwendet werden dürfen.

Zudem dürfen EU-Marktteilnehmer das Rating einer Agentur aus Drittstaaten nur für regulatorische Zwecke nutzen, wenn diese Agentur entweder von der EU-Wertpapieraufsicht Esma zertifiziert wurde oder das Rating von einer europäischen Agentur bestätigt wurde. Diese beiden Vorgaben implizieren dem DAI zufolge, dass Ratingagenturen nach dem Brexit von zwei Aufsichtsbehörden überwacht würden: Die Esma sei auch weiterhin für die EU27-Staaten zuständig, das Vereinigte Königreich müsste eine eigene Aufsicht aufbauen.

Darüber hinaus empfiehlt das DAI, dass derzeit bei der Esma registrierte Ratingagenturen auch nach dem Brexit anerkannt bleiben oder zumindest Übergangsregelungen vereinbart werden, um ausreichend Zeit für die Umstrukturierung zu gewährleisten. Langfristig sei anzustreben, dass gegenseitig anerkannte CRA-Standards basierend auf internationalen Vorgaben entwickelt würden, die die grenzüberschreitende Verwendung von Ratings ermöglichten.

Paulus[at]derTreasurer.de

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