Die Margen beim Factoring steigen.

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02.03.23
Finanzen & Bilanzen

Factoring: „Die Margen ziehen an“

Die Margen beim Factoring ziehen an. Zudem wird die Struktur des Factoringvertrages häufig zum Konfliktpunkt.

Factoring auf dem Vormarsch? Bereits im vergangenen Jahr wurde diese Art der Forderungsfinanzierung stärker nachgefragt als 2021. Und auch 2023 könnte es so weitergehen. „Die Factoringgesellschaften sind optimistisch“, berichtet Wolf Stumpf von der Kanzlei Noerr. „Im Moment laufen einige größere Transaktionen, aber ob das Factoringvolumen 2023 im Vergleich zum Vorjahr steigt, hängt stark von der wirtschaftlichen Entwicklung ab“, erklärt er.

Bei den Margen beobachtet Stumpf grundlegend: „Insgesamt ziehen die Margen eher an.“ Allerdings sei bei der Ausschreibung von Factoringgeschäften über Makler das Pricing der zumeist ausschlaggebende Punkt: „Da kann es auch mal um die zweite Nachkommastelle gehen“, erläutert der Anwalt. Jedoch sei die Bereitschaft der Anbieter, jeden vom Kunden gewünschten Preis mitzugehen, unterschiedlich ausgeprägt und hänge im Einzelfall von vielen Gesichtspunkten und mitunter auch strategischen Überlegungen ab.

Konfliktpotential zwischen Factor und Kunde

Neben dem Preis sei häufig auch die Struktur des Factoringvertrages ein Thema. Dem Factor stünden zur Absicherung bei Veritätsrisiken häufig nur der Sperrbetrag vom Kaufpreis und die Sicherungszession aller Forderungen zur Verfügung. Dies kollidiere mit dem Wunsch mancher Corporates, diese Forderungen wirtschaftlich anderweitig zu nutzen. „Ich beobachte in meiner Praxis, dass gerade große Unternehmen eine Andienungspflicht nicht immer akzeptieren, das heißt, dass sie auswählen möchten, welche Forderungen sie andienen“, erklärt er. „Dementsprechend falle dann häufig die Sicherungsabtretung weg.“

Ein weiterer Trend, der Einzug ins Factoring halte, sei ESG: „Etwa in 40 Prozent der Gespräche wollen Unternehmen - zumeist größere Unternehmen - ein ESG-Rating im Factoring ergänzen“, sagt Stumpf. Häufig seien es auch die Factoringanbieter, die mit einer ESG-Komponente aktiv auf die Kunden zugehen. Gerade beim Reverse Factoring könne eine ESG-Kopplung genutzt werden, um Lieferketten-Compliance bei den Zulieferern der Kunden durchzusetzen, erklärt Stumpf.

Eine weitere Entwicklung, die er seit längerer Zeit beobachtet, sei, dass deutsche Factoringanbieter verstärkt im Ausland tätig sind. Das gehe mit vielen rechtlichen Schwierigkeiten einher. Neben regulatorischen Hürden wie etwa einer Erlaubnispflicht sei auch das Zivilrecht, dem die Forderung unterliege, zu beachten. „Einige Rechtsordnungen setzen beim Factoring beispielsweise einen Publizitätsakt voraus. Mitunter muss die Forderungsabtretung dem Debitor mitgeteilt werden.“ Damit sei die stille Abtretung, die in Deutschland in Kombination mit einem Inhouse- Verfahren bei großen Factoringkunden am häufigsten gewählt wird, nicht in allen Rechtsordnungen möglich. Auch dauere es in vielen Ländern länger, Forderungen gerichtlich durchzusetzen, als in Deutschland.

brendel[at]dertreasurer.de

Dieser Artikel ist zuerst im DerTreasurer E-Magazin erschienen. Das ganze Magazin finden Sie hier.