Vor knapp einem Jahr hatte die Bafin angekündigt, in den Konzernabschlüssen von 2021 verstärkt auf Lieferkettenfinanzierungen zu achten. Die Behörde wollte besonders bei Reverse-Factoring-Transaktionen in den Bilanzen und den Kapitalflussrechnungen genauer hinschauen. Auf welche Weise hat sich das im vergangenen Jahr ausgewirkt?
Mit dem Unternehmen Hochtief gab es einen Fall, bei dem die Bafin über Fehler im Lagebericht des Jahres 2017 bezüglich der Factoring- und Reverse-Factoring-Aktivitäten berichtete. Wolf Stumpf von der Kanzlei Noerr erklärt, dass ihm ansonsten keine Fälle bekannt seien, bei denen die Bafin bei der Prüfung 2022 die Bilanzierung von Factoring oder Reverse Factoring bemängelt habe.