Ein Schuldscheindarlehen, das zukünftig die VÖB-Marke trägt, diene ausschließlich der Finanzierung ökologischer Zwecke, heißt es in der Erklärung. Die Mittelverwendung orientiert sich demnach an den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie-Verordnung: Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und der Schutz von Wasser und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und Ökosysteme sowie Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung.
„Die Taxonomie soll als Klassifizierungsrahmen im Corporate Schuldscheindarlehens-Markt etabliert werden“, sagte der VÖB-Sprecher weiter. „Damit wollen wir auch eine ,einheitliche Sprache‘ mit klar definierten Begrifflichkeiten fördern.“ Zukünftig könnten damit bestenfalls auch die Kosten von grünen Transaktionen sinken, da auf einen EU-Standard referenziert und die Qualität des „Grüns“ nicht individuell definiert und erläutert werden müsste.
Eine Drittpartei solle im Rahmen einer unabhängigen Bewertung den Taxonomie-Bezug der Mittelverwendung sicherstellen. Nachhaltigkeitsagenturen wie MSCI, Sustainalytics oder ISS ESG können Unternehmen beispielsweise im Rahmen einer Second Party Opinion bescheinigen, dass sie für grüne Transaktionen gerüstet sind. Außerdem sind die Schuldscheinemittenten, die einen grünen Schuldschein unter der neuen VÖB-Marke begeben, dazu verpflichtet, regelmäßig über die Verwendung der Mittel und die erzielten Wirkungen zu berichten.
Erste Transaktionen unter der neuen Marke erwartet der Bundesverband Öffentlicher Banken aufgrund des Bezugs zur Taxonomie-Verordnung im späteren Jahresverlauf 2021.