Update 21.09.2023: Weniger Unternehmen fallen unter CSRD
Änderung bei der CSRD: Es könnten bald weniger Unternehmen als bisher gedacht Nachhaltigkeitskennzahlen berichten müssen. Die EU-Kommission will die Definition dessen, was als Großunternehmen gilt, anpassen. Bisher gilt die CSRD für Großunternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: mindestens 250 Mitarbeiter, Umsatzerlöse von mehr als 40 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro.
Die EU-Kommission plant nun, diese Größenschwellen um 25 Prozent anzuheben. Als Begründung werden die Inflation und die Vereinfachung der Berichterstattungspflichten genannt. Laut einem Bericht der Financial Times setzt sich die Bundesregierung dafür ein, den Schwellwert von 250 auf 500 Mitarbeiter anzuheben.
Die Plattform Sustainability Reporting Navigator geht davon aus, dass die von der EU vorgeschlagene Anpassung der Definition dazu führen könnte, dass in Deutschland 5 bis 10 Prozent weniger Unternehmen als Großunternehmen gelten. Das würde etwa 1.000 Unternehmen weniger bedeuten.