Gibt es keinen klaren Anforderungskatalog, den die Unternehmen erfüllen müssen?
Torsten Wehrhahn: Die wirtschaftlichen Anforderungen sind in der Theorie für alle Unternehmen gleich, hinsichtlich der Strukturierung und der Dokumentation der Finanzierung gibt es aber Unterschiede. Hier muss man zwischen den einzelnen KfW-Programmen unterscheiden. So gibt es beispielsweise bei der Direktbeteiligung an Konsortialfinanzierungen einen Katalog mit sehr detaillierten Anforderungen an die Dokumentation der Finanzierung und hinsichtlich der Strukturierung orientiert man sich an dem Konsortium. Ganz anders sieht es beim Unternehmerkredit aus. Das ist das Programm, über das wir uns am meisten die Haare raufen. Es ist eine kleine Wundertüte.
Was heißt das konkret?
Naujoks: Die KfW vertritt von Fall zu Fall sehr unterschiedliche Positionen, ohne zu begründen, warum sich die Positionen verändert haben. Bei der Frage zum Beispiel, wie viel Arbeitsliquidität eingeplant werden muss, haben wir in einem Fall die Antwort bekommen, dass zwei Monatsumsätze als Liquidität vorhanden sein sollten. Wenn ein Unternehmen so viel Liquidität in der Kasse hat, ist es wahrlich nicht auf Staatshilfe angewiesen. Auch bei der Rückzahlung von vereinbarten Krediten agiert die KfW nicht einheitlich. Bei manchen Unternehmen heißt die Devise: „Last in, first out“. Bei anderen Fällen sieht sie das nicht so eng.
Wehrhahn: Auch die Besicherung der Kredite wird von Fall zu Fall unterschiedlich behandelt. Am Anfang waren die Unternehmerkredite regelmäßig unbesichert. Inzwischen möchte die KfW in den meisten Fällen eine Besicherung, manchmal möchte sie sogar eine Super-Senior-Position einnehmen. Dies erschwert die Strukturierung und die Koordination mit den anderen Kreditgebern. Zudem konnten wir beobachten, dass Unternehmen aus Branchen, die eher der „Old Economy“ zuzurechnen sind und die Interesse an KfW-Krediten hatten, trotz vermeintlicher Erfüllung der formalen Voraussetzungen keine Zusagen erhielten oder für die Zusagen sehr lange warten mussten.