Treasury-Abteilungen von Unternehmen müssen wegen einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs ihr Derivateportfolio überprüfen.

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22.06.16
Risiko Management

BGH-Nettingurteil trifft auch das Treasury

Treasury-Abteilungen von Unternehmen müssen wegen einem Urteil des Bundesgerichtshofs ihre Derivategeschäfte überprüfen. Betroffen ist das Netting von Forderungen und Verbindlichkeiten.

Corporate-Treasury-Abteilungen müssen ihr Derivateportfolio auf den Prüfstand stellen. Grund ist ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Nach Ansicht der Richter verstößt das in der Finanzwelt übliche Netting von Forderungen und Verbindlichkeiten im Derivatehandel gegen das deutsche Insolvenzrecht.

„Vereinfacht ausgedrückt soll die Insolvenzmasse geschützt werden“, sagt Pascal di Prima, Partner bei der Kanzlei Simmons & Simmons. „Dabei geht es vor allem um die technische Frage, ob die vertragliche Nettingvereinbarung oder die gesetzliche Rechnungsweise des Insolvenzrechts zur Berechnung der Ansprüche herangezogen werden soll.“ Das Gericht meint: Das Insolvenzrecht, diverse Verträge wären also ungültig.

BGH-Nettingurteil hat enorme Sprengkraft für Bankbilanzen

Konkret entschied der BGH über eine Klage der Dietmar-Hopp-Stiftung gegen die Insolvenzverwaltung der US-Pleitebank Lehman Brothers. Dabei ging es um Optionsgeschäfte mit SAP-Aktien und die Frage, wer wem wie viel Geld schuldet.

Nach Meinung von Experten trifft das BGH-Urteil aber nicht nur auf Aktienoptionen, sondern auf sämtliche Finanztermingeschäfte zu und hat damit enorme Sprengkraft für die Bankbilanzen: Die ohnehin milliardenschweren Derivateportfolien der Banken würden sich aufblähen, wenn gegenläufige Forderungen nicht mehr aufgerechnet werden dürften. Die Institute hätten auf einen Schlag eine riesige Kapitallücke.

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