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30.06.20
Risiko Management

Corona trifft Kreditversicherer verzögert

Im Moment federt der staatliche Schutzschirm für Kreditversicherungen die Corona-Effekte ab. Doch der Versicherungsmakler GFL warnt vor 2021 – und rät Firmen sich nicht auf eine bestimmte Klausel zu verlassen.

Die Coronakrise wird erst im kommenden Jahr richtig auf den deutschen Markt für Warenkreditversicherungen durchschlagen. Das glaubt Fabian Sarafin, Geschäftsstellenleiter der Gesellschaft für Liquidität (GFL), eines Spezialversicherungsmaklers. Im Moment herrsche „die Ruhe vor dem Sturm“.

Das liege zum einen daran, dass der Schutzschirm der Bundesregierung Wirkung zeigt: „Bei bestehenden Verträgen werden derzeit nur sehr vereinzelt Limite reduziert“, beobachtet Sarafin. Hintergrund: Der deutsche Staat hatte Mitte April eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer über 30 Milliarden Euro ausgesprochen. So sollte verhindert werden, dass Warenkreditversicherer ihre Deckungszusagen zurückziehen und so negative Kettenreaktionen in den Lieferketten auslösen.

Klausel schützt nicht vor Limitkürzungen

Zum anderen spiegelten sich die Effekte der Pandemie noch kaum in den Zahlen der Unternehmen wider: „Gerade für Mittelständler, die keine Zwischenberichte veröffentlichen, können Kreditversicherer ihre Ratings erst im kommenden Frühjahr anpassen, wenn Zahlen für 2020 vorliegen“, sagt Sarafin. Die Garantie des Bundes läuft allerdings nach derzeitigem Stand Ende des Jahres auf. „Dann könnte der Markt unter Druck kommen.“

Deshalb rät Sarafin Unternehmen, sich die Bedingungen der Verträge genau anzuschauen. So würden etwa viele Firmen davon ausgehen, dass sie vor Limitkürzungen geschützt seien, wenn sie die Klausel „bindende Verträge“ in die Police hineinverhandelt hätten. „Das kann allerdings ein Trugschluss sein“, sagt Sarafin.

Er gibt ein Beispiel: Hat ein Unternehmen etwa einen Jahresvertrag über bestimmte Mengen und Preise mit seinem Lieferanten abgeschlossen, würden solche Geschäfte in der Regel nicht unter den Schutz der Klausel fallen. „Manche Versicherer schreiben zudem vor, dass die Verträge nicht älter sein dürfen als beispielsweise sechs Monate.“

Risikoappetit der Versicherer sinkt wegen Corona

Besser sei daher, unkündbare Limite zu vereinbaren: „Das ist am deutschen Markt allerdings sehr untypisch“, so Sarafin. Die Folge: Wenn Kreditversicherer dies anbieten, dann nur zu sehr hohen Prämien. Zudem rechnet der Experte mit einer steigenden Nachfrage nach sogenannten Top-up-Deckungen. Dabei wird die Deckung gegen eine höhere Prämie aufgestockt.

Die Syndizierung von Limiten, bei der sich mehrere Versicherer das Risiko teilen, sei in Deutschland dagegen selten. „Das ist in Großbritannien schon lange gängige Praxis und wäre auch für Deutschland wünschenswert.“ Denn infolge der Coronakrise werde der Risikoappetit der Versicherer sinken.

buchholz(*)dertreasurer(.)de