Der International Accounting Standards Board (IASB) hat Ende Juni Ergänzungen zur Bilanzierungsvorschrift IAS 39 veröffentlicht, die den Ansatz und die Bewertung von Finanzinstrumenten regelt. Die Ergänzungen betreffen die Anwendung von Hedge Accounting bei einem Kontrahentenwechsel. Das ist beispielsweise der Fall, wenn OTC-Derivate, die bislang bilateral zwischen Unternehmen und Bank vereinbart wurden, künftig über einen zentralen Kontrahenten abgewickelt werden. Für die meisten Zins- und Kreditderivate ist das gemäß Emir-Verordnung bereits Anfang 2014 verbindlich vorgeschrieben.
Dem IASB zufolge dürfen Derivate, die bislang die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten, auch dann als Sicherungsbeziehung bilanziell erfasst werden, wenn ein zentraler Kontrahent an die Stelle der jeweiligen Gegenpartei tritt. Voraussetzung ist jedoch, dass die Einschaltung einer zentralen Gegenpartei infolge rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen erfolgt, dass der zentrale Kontrahent Gegenpartei für beide ursprünglichen Vertragspartner wird und dass die Konditionen nur so weit geändert werden, wie das für den Wechsel auf den zentralen Kontrahenten erforderlich ist. Explizit ausgeschlossen sind beispielsweise Änderungen in der Laufzeit der Verträge oder Änderungen der Zahlungstermine.
Der Standardsetzer reagiert damit auf die zahlreichen Regulierungsvorstöße für OTC-Derivate (Emir, Dodd-Frank), die elementare Änderungen für bestehende Verträge nach sich ziehen. Der Wechsel des Vertragspartners auf einen zentralen Kontrahenten hätte ohne die vom IASB beschlossenen Änderungen zur Ausbuchung des Derivats und damit auch zur Beendigung der Sicherungsbeziehung geführt. Die Regelungen sind ab dem 1. Januar 2014 verpflichtend retrospektiv anzuwenden.
Knoch[at]derTreasurer.de

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10.07.13
Risiko Management
IASB ergänzt Accounting-Standard 39
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