Die Umstellung der Referenzzinssätze ist nach der Estr-Einführung in vollem Gange. Unter dem bisherigen Bilanzierungsregime hätte diese bestehende Hedge-Accounting-Beziehungen gefährdet. Deshalb hat der Standardsetzer IASB reagiert und Ende September die Bilanzierungsvorschrift IFRS 9 angepasst.
Die ersten Änderungen betreffen die Übergangsphase bis zur geplanten Ablösung des Libor und anderer Referenzzinssätze. Die Anpassungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Unternehmen dürfen sie aber auch schon früher anwenden. Im zweiten Schritt widmet sich der Standardsetzer nun den Themen, die die Finanzberichterstattung bei Eintritt der Benchmark-Reform beeinflussen.
Referenzzinssätze
Skandale rund um Libor und Euribor haben den Ruf der Referenzzinssätze schwer beschädigt. Ihnen droht das Aus. Mit dieser Themenseite halten wir Sie über die Umstellung auf dem Laufenden.