Die Referenzzinsreform trifft das Hedge-Accounting.

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24.10.19
Risiko Management

IASB reagiert auf Referenzzinsreform

Der Standardsetzer IASB reagiert auf die Umstellung der Referenzzinssätze und hat die Bilanzierungsvorschrift IFRS 9 angepasst.

Die Umstellung der Referenzzinssätze ist nach der Estr-Einführung in vollem Gange. Unter dem bisherigen Bilanzierungsregime hätte diese bestehende Hedge-Accounting-Beziehungen gefährdet. Deshalb hat der Standardsetzer IASB reagiert und Ende September die Bilanzierungsvorschrift IFRS 9 angepasst.

Die ersten Änderungen betreffen die Übergangsphase bis zur geplanten Ablösung des Libor und anderer Referenzzinssätze. Die Anpassungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Unternehmen dürfen sie aber auch schon früher anwenden. Im zweiten Schritt widmet sich der Standardsetzer nun den Themen, die die Finanzberichterstattung bei Eintritt der Benchmark-Reform beeinflussen.

Compiricus: „Keine Sicherungsbeziehung soll platzen“

Die wichtigste Nachricht für Treasurer lautet: „Der IASB hat klargestellt, dass keine Sicherungsbeziehung in Folge der Benchmark-Reform platzen soll“, erklärt Thomas Büttner, Risikomanagementexperte bei dem Beratungs- und Softwaredienstleister Compiricus.

Der Hintergrund: Durch die Anwendung der neuen Zinssätze kann es zu Marktwertveränderungen der Derivate kommen, die wiederum die Effektivitätsmessung der Sicherungsgeschäfte beeinflussen. Nach IAS 39 dürfen nur Hedging-Geschäfte, die innerhalb der Effektivitäts-Range von 80 bis 125 Prozent liegen, bilanziert werden. IFRS 9 nennt zwar keine konkrete Grenze, aber der grundsätzliche Zusammenhang zwischen Hedge und Grundgeschäft ist immer noch zu zeigen.

„Wenn das Unternehmen anhand der Bewertungshistorie nachweisen kann, dass die Referenzzinsumstellung dafür gesorgt hat, dass Änderungen in der Marktwertentwicklung auf die Referenzzinsumstellung zurückgeführt werden können, dann sollte es nach den Empfehlungen des IASB keine Probleme geben“, sagt Büttner.

Mehr Firmen beschäftigen sich mit Benchmark-Reform

Derzeit würden sich viele Unternehmen zwar nur wenig aktiv mit den Folgen der Benchmark-Reform für die Derivatebewertung befassen: „Aber die Anzahl der Kundenanfragen zu dem Thema nimmt zu“, beobachtet Büttner. Systemseitig sieht er keine großen Baustellen auf die Unternehmen zukommen: „Das System-Setup für Derivate ändert sich nicht grundsätzlich. In vielen Fällen dürfte es daher mit kleineren Modifikationen getan sein.“ Prüfen sollten die Unternehmen aber, ob sie die neuen Indizes von ihren bisherigen Marktdatenprovidern beziehen können oder ob sie neue Schnittstellen brauchen.

Backhaus[at]derTreasurer.de

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