Auch die Finanzszene in Peking soll von den neuen Möglichkeiten beim Renminbi-Handel profitieren

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27.11.19
Risiko Management

Neue Möglichkeiten beim Renminbi-Handel

Erste Banken ermöglichen deutschen Unternehmen ein zentrales Onshore-Hedging. Das erleichtert den Treasurer den Handel mit dem chinesischen Renminbi.

Beim Handel mit dem chinesischen Renminbi können sich deutsche Treasury-Abteilungen über Erleichterungen freuen. So erlaubt die chinesische Zentralbank (PBoC) institutionellen Investoren und Unternehmen inzwischen, für den Währungstausch auf den Onshore-Markt (CNY) zuzugreifen. „Das hat den Vorteil, dass Unternehmen den jeweils günstigeren Kurs auswählen können, solange Onshore- und Offshore-Markt unterschiedliche Kurse aufweisen“, erklärt Sven Jürgensen, Leiter der Renminbi-Working Group bei HSBC Deutschland.

Erleichterung schon seit Juni 2018 gültig

Diese Erleichterung gilt theoretisch schon seit Juni 2018. Damals hatte die PBoC die entsprechende Anordnung (Circular 159) veröffentlicht. Doch es dauerte eine Weile, bis Banken ihren Kunden diese Möglichkeit tatsächlich anbieten konnten. Mit der HSBC hat nun erst vor kurzem die dritte internationale Bank nach der Deutschen Bank und der Standard Chartered die Genehmigung erhalten, über ihre Einheit in Hongkong auf den Onshore-Markt zuzugreifen – und das zentral für alle HSBC-Einheiten weltweit. „Das war ein großes regulatorisches und prozessuales Investment für uns“, sagt Jürgensen.

Ob sich diese Investition auszahlt, wird davon abhängen, wie hoch die finanziellen Vorteile für Unternehmen sind, wenn sie den Renminbi zu Festlandkursen in Euro umtauschen. Das war im Sommer oftmals günstiger, da der Offshore-Kurs durch den Handelskrieg zwischen den USA und China unter Druck geriet. Zuletzt lagen die Spotkurse aber wieder enger beieinander. „Sollten sich die Handelsstreitigkeiten wieder verschärfen, dann wird sich die Differenz zwischen den Kursen wieder ausweiten“, glaubt Jürgensen.

Grenzüberschreitendes Grundgeschäft notwendig

Der Banker rät daher, dass Unternehmen bereits jetzt Vorkehrungen treffen sollten. Denn die PBoC verlangt von den Firmen einen Nachweis, dass der Währungstausch einem grenzüberschreitenden Grundgeschäft dient – also etwa der Ausschüttung von Dividenden an die deutsche Mutter. „Diese Offenlegungspflichten muss der Kunde mit uns in einem Zusatzvertrag vereinbaren“, so Jürgensen.

Allerdings beschränken sich die neuen Möglichkeiten für Corporates am Onshore-Markt bislang auf Kassengeschäfte. Für den Abschluss von Termingeschäften eignet sich der Festlandkurs derzeit nicht, wie der Renminbi-Experte erklärt. Der Grund: „Die handelnden Banken müssen bei Onshore-Terminverkäufen von Renminbi 20 Prozent des Volumens als Reserve in US-Dollar hinterlegen.“ Diese Reserve wiederum mache Onshore-Forwards prohibitiv teuer.

Backhaus[at]derTreasurer.de

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