Gut vier Jahre nach Beginn der Emir-Meldepflicht in der EU wird die Schweiz mit dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) nachziehen: Ab 1. April 2018 müssen Schweizer Unternehmen der Realwirtschaft, die nicht clearingpflichtig sind (NFC-), ihre Derivategeschäfte an ein Transaktionsregister melden. „Die Treasurer der Schweizer Unternehmen sind sich der näher kommenden Deadline durchaus bewusst“, beobachtet Adrian Boutellier, Head of Corporate Treasury bei dem Aufzughersteller Schindler und Präsident des Schweizer Treasury-Verbands SwissACT. „Noch gibt es aber einige Unsicherheit.“
Aus Treasury-Sicht hat die Schweiz bisher zwar vieles besser gemacht als die EU: Gruppeninterne Derivate sind von der Meldepflicht ausgenommen, Transaktionen mit inländischen Banken müssen lediglich die Kredithäuser melden. Emir soll laut den Plänen der EU-Kommission entsprechend angepasst werden. Doch auch FinfraG hat einen Haken: „Derivatetransaktionen mit Auslandsbanken müssen die Unternehmen selbst melden“, sagt Martin Sadleder von der Treasury-Beratung Treamo. „Weil viele Schweizer Unternehmen für ihre EU-Tochtergesellschaften bereits nach Emir melden müssen, bedeutet das: Sie müssen eine zweite Meldeinfrastruktur aufbauen.“
Diesen Aufwand würden die Unternehmen gerne vermeiden. Welche Möglichkeiten Treasurer haben, die lästige Meldepflicht zu delegieren und wie die Chancen stehen, dass das gelingt, lesen Sie im aktuellen E-Magazin.
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FINMA
20.07.17
Risiko Management
Schweizer Treasurer hoffen auf Änderungen bei FinfraG

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