Muss man ein Krisenfrüherkennungssystem ausgerechnet mitten in der schwersten Krise des Textileinzelhandels seit dem zweiten Weltkrieg einführen? Die einfache Antwort auf diese Frage ergibt sich aus dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen, kurz StaRUG. Das Gesetz sieht die Verantwortung der Geschäftsführung zur Implementierung eines solchen Krisenfrüherkennungssystems verbindlich vor.
Auch wenn der professionelle, vorsichtige Kaufmann keine gesetzliche Aufforderung braucht, um sich mit Krisenfrüherkennung zu beschäftigen, muss er sein Handeln inzwischen auch formaljuristisch absichern. Genau dies war beispielsweise ausschlaggebend für die Geschäftsführer des Bekleidungshändlers AWG, Michael Hövelmann und Markus Lopata, die bestehenden unternehmerischen Instrumente in einem StaRUG-konformen Krisenfrüherkennungs- und Managementsystem zu verankern.
Liquiditätsplanung
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