Über den Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) hatte die Kreditversicherer im Dezember noch begrüßt, dass die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht auslaufe, weil man dann zu marktwirtschaftlichen Prinzipien zurückkehre. Nun hat die Bundesregierung die Aussetzung aber unter gewissen Umständen erneut bis Ende April 2021 verlängert. Wie problematisch finden Sie das?
Wir bei Coface sehen die Verlängerung kritisch. Es wird für Gläubiger immer schwieriger zu erkennen, ob ein Geschäftspartner noch solvent ist. Wir sind davon überzeugt, dass es eine Marktbereinigung braucht. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt zwar nur für diejenigen Firmen, bei denen sich die Auszahlung von staatlichen Hilfen verzögert. Wie das in der Praxis ausgelegt wird, ist fraglich. In jedem Fall sind die Regeln inzwischen sehr unübersichtlich.
Warenkreditversicherung
Unternehmen schließen eine Warenkreditversicherung ab, um sich vor unbezahlten Rechnungen beziehungsweise offenen Forderungen abzusichern. Das stärkt auch den Cashflow eines Unternehmens und senkt Exportrisiken. Im Zuge der Coronakrise kamen die Kreditversicherer dabei unter Druck. Der Bund unterstütz sie mit einem Schutzschirm, der noch bis Mitte 2021 geht. Der Schutzschirm soll sicherstellen, dass Warenkreditversicherer Deckungszusagen für Unternehmen weiterhin aufrechterhalten können. Wird das den beteiligten Parteien tatsächlich durch die Krise helfen und wie geht es danach weiter?