Die European Markets Infrastructure Regulation (Emir) ist im März 2013 in Kraft getreten. Sie erfüllt etliche der G20-Verpflichtungen, die die Europäische Union eingegangen ist: Emir erhöht die Transparenz auf den Derivatemärkten, schützt vor Missbrauch und senkt das systemische Risiko.
Eine der wichtigsten Vorschriften von Emir ist das Reporting aller Derivatetransaktionen – sie gilt sowohl für over-the-counter (OTC) als auch für börsengehandelte Derivate – unabhängig davon, ob die Derivate gecleart werden oder nicht. Bevor die Meldepflicht nach Emir in Europa in Kraft tritt, ist es daher essentiell, dass Unternehmen die Details ihrer Reportinganforderungen gegenüber dem Regulierer verstehen. Außerdem müssen sie sicherstellen, dass sie alle notwendigen Vorkehrungen getroffen haben, um ihren Derivatehandel an ein von der Esma zertifiziertes Transaktionsregister melden zu können.

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Emir: Vorbereitung für die Meldepflicht jetzt angehen
Emir-Meldepflicht: Zeitplan und Umfang
Die Meldepflicht von OTC-Derivatetransaktionen für fünf Assetklassen (Kredit-, Zins-, FX-, Rohstoff und Aktien-Derivate) soll am 12. Februar 2014 beginnen. Das Reporting für historische Geschäfte, die Unternehmen seit dem 16. August 2012 eingegangen sind, müssen sie bis zum 13. Mai 2014 abgeschlossen haben. Das Reporting von börsengehandelten Derivate soll ebenfalls 2014 verpflichtend werden – wann genau ist allerdings noch offen.
Was Treasurer bei den Reportingpflichten beachten müssen
In Europa müssen beide Kontrahenten eines Handels diesen melden – Unternehmen können den Akt des Reportings (nicht die Verpflichtung an sich) allerdings auch an den Kontrahenten oder an einen Dritten delegieren. Von dieser Option machen allerdings nur wenige Unternehmen Gebrauch: Viele wählen in der Tat den Weg der direkten Meldung an ein Transaktionsregister mithilfe von Vermittlungssoftware und Zwischenhändlern.
Die rechtliche Verpflichtung, exakt zu melden, liegt bei beiden Parteien. Für Unternehmen der Realwirtschaft gelten dabei dieselben Auflagen wie für die Händler. Das ist wichtig, denn es bedeutet, dass eine Transaktion zweimal gemeldet wird – sofern keine Delegation stattfindet. So wird der Portfolioabgleich verbessert. Wenn zwei Kontrahenten miteinander handeln, wird deshalb erwartet, dass beide die Transaktion an ein Register melden und dafür einen Unique Trade Identifier (UTI) nutzen. Der UTI repräsentiert einen eindeutigen Schlüssel der Derivatebeziehung mit dem sich der gesamte Lebenszyklus einer Transaktion verfolgen lässt. Er gilt deshalb als allgemeine Voraussetzung für ein effektives Reporting und eine sinnvolle Zusammenfassung. Ohne den UTI wäre die Verbindung zwischen den beiden Reportings nicht sichtbar.
Eine weitere Auflage sieht vor, dass das Reporting jeder Transaktion innerhalb von 24 Stunden nach der Abwicklung eingereicht werden muss – sowohl intern als auch extern. Damit dies möglich ist, müssen Unternehmen sicherstellen, dass ihnen die notwendigen Informationen für die einzelnen Reportingfelder rechtzeitig zur Verfügung stehen.
Verstehen und vorbereiten
Im heutigen Umfeld müssen Corporate Treasurer beim Handel mit den verschiedenen Assetklassen mit einer Reihe von Herausforderungen wie Markt-, Kontrahenten- und Preisrisiken umgehen. Wenn sie ihre Reportingverpflichtungen vollständig verstanden haben, können Unternehmen die Meldung an das Transaktionsregister auch dafür nutzen, ihr Exposure gegenüber den Kontrahenten zu überwachen.
Das Reporting von allen OTC-Derivate-Assetklassen innerhalb eines einzigen Tages wird ein großes Unterfangen für die Unternehmen werden. Daher ist es wichtig, dass sie sich jetzt gut vorbereiten – noch vor dem erwarteten Umsetzungsdatum am 12. Februar 2014. Wer dies nicht tut, der verbaut sich die Möglichkeit, seine Risiken zu reduzieren und zu überwachen.
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