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04.10.12

VDT lehnt Besicherung ab

Die Vorschläge vom Baseler Komitee für Bankenaufsicht und der Internationalen Wertpapieraufsicht zur Besicherung von nicht zentral geclearten Derivaten werden vom VDT, DAI und BDI abgelehnt.

Derivate, die Unternehmen der Realwirtschaft zur Absicherung von Grundgeschäftsrisiken abschließen, sollten grundsätzlich von einer Besicherung befreit bleiben – selbst wenn das Gesamtvolumen der eingegangenen Positionen die Clearing-Thresholds übersteigen. Diesen Standpunkt vertritt der Treasurer- Verband VDT in einem aktuellen Positionspapier, das er gemeinsam mit dem BDI und dem DAI veröffentlicht hat. Damit reagieren die Verbände auf die Vorschläge zur Besicherung von nicht zentral geclearten Derivaten, die das Baseler Komitee für Bankenaufsicht (BCBS) und die Internationale Wertpapieraufsicht IOSCO im Juli dieses Jahres unterbreitet hatten.

 

Deutliche Worte finden VDT, BDI und DAI auch hinsichtlich der Verpflichtung zur Besicherung von Intercompany-Transaktionen: Aus ökonomischer Perspektive seien diese überflüssig und widersprächen bereits bestehenden Ausnahmetatbeständen, die unter dem europäischen Regulierungsvorstoß für OTC-Derivate (Emir) gemacht wurden. Die vom BCBS und IOSCO gemachten Vorschläge sollten zudem aktuelle Besicherungsstandards für Nichtfinanzunternehmen berücksichtigen, fordert der VDT. So sollten Sicherheiten höchstens einmal monatlich ausgetauscht, Schwellwerte für Marginzahlungen festgelegt und Sicherheiten wie Cash nicht separiert werden. Derivate, die nicht zur Absicherung von Grundgeschäftsrisiken gehalten werden, sollten zumindest von Einschusspflichten (Initial Margin) befreit werden, da Unternehmen der Realwirtschaft – im Gegensatz zu Banken – keinen Zugang zu Zentralbankliquidität hätten und generell weniger liquide wären.

Knoch[at]derTreasurer.de