Baywa schiebt entschärftes Starug-Verfahren an

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Der börsennotierte Agrarkonzern Baywa begibt sich in ein Starug-Verfahren. Damit strebt er an, das Finanzierungs- und Sanierungskonzept von Ende Dezember umzusetzen. Diesem versagen „einige wenige Finanzgläubiger“ bislang ihre Zustimmung, so das Unternehmen in einer Mitteilung. Im Gegensatz zu anderen Starug-Fällen sei nicht vorgesehen, die bestehenden Aktionäre durch eine Kapitalherabsetzung aus der Gesellschaft zu drängen. Das Unternehmen plant also nicht, alle Instrumente des Starug anzuwenden.

Baywa-Gläubiger sind weiter uneins

Bereits im Oktober 2024 zeichnete sich ab, dass ein kleiner Teil von damals rund 300 Finanzgläubigern das Sanierungskonzept ablehnt. Baywa stellte damals gegenüber FINANCE in den Raum, „alle zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um eine Gleichbehandlung der Finanzgläubiger zu gewährleisten“.

Das Starug-Verfahren am Amtsgericht München wird sich voraussichtlich lediglich auf die Baywa AG erstrecken. Tochter- und andere Gruppengesellschaften bleiben nach Angaben des Unternehmens außen vor. Auch Lieferanten, Kunden und Mitarbeitende soll es nicht betreffen.

Die Finanzierung des Starug-Verfahrens ist nach Unternehmensangaben sichergestellt. Über 95 Prozent der Geldgeber hätten dem Konzept zugestimmt, nötig wäre ein Quorum von 75 Prozent.

Baywa strebt verlängerte Laufzeiten an

Das Finanzierungskonzept „sieht keinerlei Forderungsverzichte der Finanzgläubiger vor“, schreibt Baywa in einer Mitteilung: „Im Kern geht es primär um die Laufzeitverlängerung der Finanzierung bis Ende 2027.“

Die als Teil des Finanzierungskonzepts geplante Barkapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre in einem Volumen von rund 150 Millionen Euro beabsichtigt das Unternehmen, im Rahmen des Starug-Verfahrens zu beschließen. Das soll den Prozess vereinfachen und beschleunigen. An der Kapitalerhöhung könnten sich alle Aktionäre beteiligen.