Schlechte Nachrichten bei der Warenkreditversicherung. Das für viele Treasurer hochrelevante Instrument könnte deutlich teurer werden. Grund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), das bereits im vergangenen Jahr zum Nachteil des Klägers Euler Hermes (seit 2022 Allianz Trade) gesprochen wurde. Der Knackpunkt des Urteils: Leistungen für versicherte Inlandsforderungen aus der Warenkreditversicherung sind nun umsatzsteuerpflichtig.
„Im Prinzip handelt es sich hier um eine versteckte Steuererhöhung“, erklärt Heiko Walter, Geschäftsführer bei Wa-Ka Kreditversicherungsmakler. So habe ein Warenkreditversicherungsnehmer bislang die abgeführte Mehrwertsteuer für den Forderungsausfall komplett mit einer Korrekturmeldung beim Finanzamt zurückholen können, die Entschädigungsleistung des Versicherers spielte hierbei keine Rolle. „Das EuGH-Urteil unterbindet nun eine solche Korrekturmeldung für die Höhe der Entschädigungsleistung des Versicherers“, so Walter.
