Veränderung bei Zahlungszielen geplant

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Die Europäische Kommission hat im September einen Entwurf für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr vorgelegt. Demnach sollen Unternehmen ihre Rechnungen im Geschäftsverkehr ausnahmslos spätestens nach 30 Tagen bezahlen. Wer die Frist überschreitet, müsste hohe Strafzinsen zahlen. Die Einhaltung der Vorschrift soll eine dafür neu zu gründende Behörde überwachen.

Der Vorschlag ist Teil des von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigten Entlastungspakets für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU). Grund dafür soll die mangelnde Zahlungsmoral der öffentlichen wie privaten Geschäftspartner sein. Es gibt bereits eine Richtlinie aus dem Jahr 2011, die vorsieht, dass Geschäftsrechnungen grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden müssen. Öffentliche Unternehmen können die Frist allerdings in begründeten Fällen verdoppeln. Privatunternehmen können untereinander ohnehin vertraglich auch viel längere Zahlungsfristen vereinbaren. Künftig sollen alle Parteien nach spätestens 30 Tagen bezahlen müssen. Zudem sollen KMU automatisch Anspruch auf die vorgesehenen Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basissatz der EZB und eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro haben. Bisher müssten sie das im Zweifel einklagen.

Die bisherige Regelung soll laut der Kommission für KMU nicht wirklich funktioniert haben. So sollen nur 40 Prozent der Rechnungen zwischen Unternehmen fristgerecht bezahlt werden, jede vierte Insolvenz gehe auf nicht oder nicht fristgerecht bezahlte Rechnungen zurück. Die schlechtesten Gläubiger seien die öffentliche Hand, allen voran die Krankenhäuser, sowie große Unternehmen.

Unternehmen sind nicht überzeugt

Bei den Unternehmen trifft der Gesetzesentwurf allerdings auf wenig Zustimmung. Der Baumarkt-Verband BHB nennt die Regelung ein „Bürokratiemonster“. Die geplante Verordnung löse einen zusätzlichen Kostenschub aus und führe zu Wettbewerbsverzerrungen, die gerade kleine Handelsunternehmen benachteiligten. Statt einen pünktlichen Zahlungsverkehr zu garantieren, stelle die Verordnung das hohe Gut der Vertragsfreiheit in Frage. Auch der Bundesrat sprach sich Anfang Oktober für die Beibehaltung flexibler Zahlungsziele aus. Einige Unternehmen könnten sonst kurzfristig vor Liquiditätsprobleme gestellt werden.

Wann die Verordnung in Kraft tritt und in welcher Form, steht noch nicht fest. Der Entwurf wird derzeit abgestimmt.

s.backhaus[at]dertreasurer.de

Autorenbild Sarah Backhaus

Sarah Backhaus ist Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer. Ihre Themenschwerpunkte sind Restrukturierung, Transformation, Zahlungsverkehr und Cash Management.