Immer mehr Banken erheben negative Zinsen auf Kundeneinlagen.

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10.11.14
Asset Management

BNY Mellon und State Street erheben Strafzinsen

Mit BNY Mellon und State Street verlangen weitere Institute negative Zinsen von ihren Kunden.

Immer mehr Anleger sind von Strafzinsen betroffen. Jetzt wird der negative Einlagenzins der EZB auch von Depotbanken weitergegeben. So will die State Street Bank ab 1. Dezember negative Zinsen von ihren Kunden verlangen, wie aus Informationen hervorgeht, die der Redaktion von DerTreasurer vorliegen. State Street, die mit rund 2,3 Billionen US-Dollar unter Management zu den größten Vermögensverwaltern zählen, planen den Zinsschritt nach eigener Aussage im weiteren Verlauf des Quartals. "Wir erwarten, dass die aktuelle Zinssituation in Europa auf absehbare Zeit eine Herausforderung bleibt," erklärt ein Sprecher von State Street. "Aus diesem Grund haben wir beschlossen, negative Zinsen für in Euro lautende Depots zu erheben."


Auch BNY Mellon, ein weiterer Top-10-Asset-Manager, erhebt negative Zinsen bei Kundeneinlagen. Seit die EZB angekündigt hatte, den Einlagenzins für Banken erneut zu senken, „hat sich BNY Mellon entschieden, -0.20 Prozent auf Kundeneinlagen in Euro zu erheben“, bestätigt ein Sprecher der Bank. Dies gilt bereits seit dem 1.Oktober 2014.

Davon ausgenommen ist bisher das Depotbankgeschäft. „Derzeit erhebt BNY Mellon von seinen Depotbank-Kunden keine negativen Zinsen“, erklärt ein Sprecher von BNY Mellon gegenüber DerTreasurer. „Wir beobachten weiterhin die gegenwärtige Lage und werden, falls erforderlich, entsprechende Schritte einleiten.“

Strafzinsen weiten sich aus

Die negativen Zinsen weiten sich mit den Entscheidungen der Asset Manager aus. Der Treasurer hatte bereits darüber berichtet, dass Finanzentscheider angesichts drohender Strafzinsen Geldbestände umgeschichtet haben. Vergangene Woche wurde außerdem der erste Fall bekannt, in dem eine Bank Strafzinsen auch von Privatkunden verlangt. Die Deutsche Skatbank in Thüringen gibt negative Zinsen bei Einlagen ab einem Volumen von 3 Millionen Euro auf den übersteigenden Betrag weiter.

Koegler[at]derTreasurer.de