Die IVG-Gläubiger müssen bei der neuen Finanzierungsstrategie Zugeständnisse machen.

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23.07.13
Cash Management & Zahlungsverkehr

IVG-Restrukturierung: Cashpool suspendiert

Der hochverschuldete Immobilienkonzern IVG muss sich bis zum 30. Juli mit seinen Gläubigern auf ein Restrukturierungskonzept einigen. Den konzernweiten Cashpool hat die IVG „als rechtliche Vorsichtsmaßnahme“ bereits abgeschaltet. Denn ein Cashpool in einem kriselnden Unternehmen ist heikel.

Die IVG hat einen ersten Schritt getan, um sich mit seinen Gläubigern auf ein Restruktuierungkonzept zu eingen: Nach Mitteilung des Immobilienkonzerns wollen Vertreter der Gläubigergruppen spätestens bis zum 30. Juli einen gemeinsamen Vorschlag erarbeiten, der auch die Interessen von Aktionären und Hybridgläubigern einbeziehen soll.

Kurzfristig braucht die IVG jedoch frisches Geld: Um eine Insolvenz abzuwenden, ist eine Brückenfinanzierung von bis zu 120 Millionen Euro zwischen Oktober 2013 und März 2014 notwendig. Sie soll von den bereits investierten Kreditgebern kommen. Diese Liquiditätslücke könnte sich auch daraus ergeben, dass der konzernweite Cashpool, „als rechtliche Vorsichtsmaßnahme“ abgeschaltet worden sei, wie das Unternehmen einräumte.

Ein Cashpool ist in einem kriselnden Unternehmen heikel: Grundsätzlich gelten interne Kredite über einen Cashpool als Gesellschafterdarlehen und würden damit im Insolvenzfall nachrangig bedient. Insolvenzen in Teilgesellschaften haben damit Einfluss auf den gesamten Konzern. Nach deutschem Gesetz können Vorstände dafür haftbar gemacht werden, wenn sie durch die Beteiligung an einem Cashüool die Existenz ihres Unternehmens aufs Spiel setzen. Sie müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Unternehmen, das an den Masteraccount überwiesene Geld auch wieder zurückbekommen. Im Falle einer drohenden Insolvenz der Mutter bedeutet dies also, dass sie den Cash Pool-Vertrag aufkündigen müssen.

Mehr zur IVG-Restrukturierung lesen Sie bei unserer Schwesterpublikation FINANCE Magazin.


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