Die amtierende Bundesregierung hat Ende Januar ein neues Maßnahmenpaket für Exportkreditgarantien beschlossen. „Die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Exportwirtschaft und die sich verändernden Kräfteverhältnisse im internationalen Wettbewerb“ machten Anpassungen erforderlich, begründete Noch-Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die Änderungen in einer Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums.
Vereinfachtes Antragsverfahren
Das Paket erweitert unter anderem die bisher begrenzten Absicherungsmöglichkeiten für Rüstungsgüter. Außerdem soll sich das Antragsverfahren durch vereinfachte Prozesse bei der Umwelt-,Sozial- und Menschenrechtsprüfung beschleunigen. Die Kriterien für die Nutzung einer Hermesdeckung werden erleichtert.
Bislang übernahm der Bund nur dann ein Kreditrisiko, wenn die zu liefernden Waren ihren Ursprung im Wesentlichen in Deutschland hatten. Diese Bewertung wird nun um den sogenannten Flex-&-Cover-Ansatz ergänzt. Dieser rückt den volkswirtschaftlichen Beitrag eines Unternehmens für Deutschland in den Vordergrund. Hierfür sollen unter anderem die erbrachte Steuerpflicht und Investitionen berücksichtigt werden.
Konditionen für Forfaitierungsgarantien verbessert
Das Maßnahmenpaket verbessert zudem die Konditionen für die im Mittelstand relevanten Forfaitierungsgarantien. Der Exporteur verkauft dabei seine Forderung gegenüber dem ausländischen Besteller an seine Geschäftsbank. Das Risiko des Forderungsausfalls übernimmt der Bund. Bislang lag die Deckungsquote für diese Garantien bei 80 Prozent, durch die Änderungen steigt sie auf 95 Prozent. Exporteure sollen den Forderungskaufpreis zudem künftig bereits vor dem vollständigen Abschluss ihres Exportgeschäfts erhalten.
Weitere Maßnahmen betreffen Avalgarantien und die Shopping-Line-Deckung. Das Avalvolumen wird vom Bund von 80 Millionen auf 120 Millionen Euro pro Exporteur erhöht. Durch Änderungen bei der Shopping-Line-Deckung können diese künftig ohne Bindung an konkrete Exportgeschäfte oder Ursprungsnachweise in Anspruch genommen werden.
Lea Teckentrup ist Redakteurin bei DerTreasurer und FINANCE. Zuvor arbeitete sie als Wirtschaftsjuristin im Bereich Debt Capital Markets in einer internationalen Großkanzlei. Sie hat Wirtschaftsrecht im Bachelor und im Master an der Universität Osnabrück sowie an der Universität Siegen studiert.

