Zahlungsverkehr: Collections on Behalf bleiben oft Wunschtraum

Die Zentralisierung des Zahlungsverkehrs schreitet voran: Einer noch unveröffentlichte Umfrage von DerTreasurer unter 75 Treasury-Verantwortlichen zufolge haben rund 40 Prozent der Befragten im Nachgang an die Sepa-Umstellung Zahlungsverkehrsprozesse zentralisiert oder befinden sich gerade in der Umsetzung. Nur für gut jeden vierten Befragten ist Zentralisierung derzeit kein Thema.

Immer häufiger rückt dabei auch die Eingangsseite in den Blick: Mit sogenannten Collections-on-Behalf-of-Strukturen (COBO) wollen Treasurer eingehende Zahlungen des gesamten Konzerns in nur einer Gesellschaft bündeln. Das erhöht die Transparenz und erleichtert die Liquiditätsteuerung. Während ein solches Konstrukt auf der Ausgangsseite („Payment-on-behalf-of“) inzwischen recht etabliert ist, kommt COBO in der Praxis aber noch kaum zum Einsatz: Bei einem Workshop des 3. Cash Management Campus hatte nur einer von rund 80 anwesenden Treasurern die Eingangszahlungen in seinem Unternehmen tatsächlich zentralisiert – und das auch bislang nur für die deutschen Töchter.

COBO: Grundsätzlich möglich im Sepa-Raum, aber…

„Insbesondere wenn es um grenzüberschreitende Transaktionen geht, erschweren regulatorische und steuerliche Vorgaben den Unternehmen das Aufsetzen einer COBO-Struktur“, sagt Andrej Ankerst, Head of Cash Management Deutschland und Österreich bei BNP Paribas. Die Bank hat kürzlich gemeinsam mit einer namhaften Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für 20 europäische Länder analysiert, ob ein Zahlungsempfänger die Abwicklung von Zahlungseingängen an eine andere Gesellschaft abtreten darf.

Das Ergebnis: Zwar lässt der regulatorische Rahmen in den meisten untersuchten Ländern das Aufsetzen einer COBO-Struktur zu. Oft gibt es aber mindestens ein Zahlungsinstrument, das sich nicht grenzüberschreitend einsetzen lässt: „Je stärker ein Unternehmen Sepa-Zahlungen nutzt, desto leichter ist die Implementierung einer COBO-Struktur“, so Ankerst. Bei Schecks, anderen Sonderformen und Nicht-Euro-Zahlungen werde es dagegen schwierig.

Doch auch bei Sepa-Lastschriften berichten Treasurer von Schwierigkeiten: „Ist das Sepa-Mandat auf die Tochtergesellschaft ausgestellt, kann nicht ohne Weiteres die Mutter die Lastschrift ,on-behalf‘ einziehen“, berichtet ein Treasurer aus Erfahrung. Hinzu kommen technische Herausforderungen – etwa die Frage, wie Eingangszahlungen automatisch der empfangenden Tochtergesellschaft zugeordnet und intern verbucht werden können. Durch IT-Anpassungen können Treasurer diese Probleme zwar lösen. Das ist aber häufig mit hohem Aufwand verbunden. Gleiches gilt für die Berücksichtigung steuerlicher Anforderungen. In vielen Fällen lautet daher das Ergebnis: Die Kosten überwiegen bei Collections on behalf häufig den Nutzen.