Ab Oktober: neue Vorschriften im Zahlungsverkehr

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Ab dem 9. Oktober erwarten Treasurer im Zahlungsverkehr einige Änderungen, denn ab dann gilt die neue Instant-Payments-Verordnung. Banken müssen im Euro-Raum Echtzeitüberweisungen genauso wie normale Sepa-Überweisungen anbieten. Seit Anfang dieses Jahres gilt das für eingehende Zahlungen, ab dem Stichtag im Oktober auch für ausgehende.

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