Die vor vier Jahren von der Wertpapieraufsicht Esma angestoßene Reform der Derivateregulierung Emir ist endlich in trockenen Tüchern: Ab dem heutigen Montag gelten die neuen Regeln, die vor allem nichtclearingpflichtige Unternehmen der Realwirtschaft (NFC-) entlasten sollen.
Eine zentrale Änderung betrifft konzerninterne Derivate: NFC- müssen diese Transaktionen künftig nicht mehr melden. Voraussetzung dafür ist jedoch unter anderem, dass beide Gesellschaften in dieselbe Vollkonsolidierung einbezogen werden und dass es ein zentrales Risikomanagement in der Gruppe gibt. Außerdem muss das Unternehmen die Aufsichtsbehörden darüber informieren, dass es von der Befreiung Gebrauch machen will - und für welche Tochtergesellschaften. Deutsche Unternehmen müssen die Finanzaufsicht Bafin benachrichtigen. „Die Befreiung ist gültig, wenn die Bafin nicht innerhalb von drei Monaten Einwände erhebt“, erklärt Adrian Obhof von der Beratung d-fine.
Das Deutsche Aktieninstitut, eine Interessensvertretung der großen deutschen börsennotierten Unternehmen, moniert indes, dass dieses Notifizierungsverfahren sehr kompliziert sei. So müssten beispielsweise ausländische Gruppenunternehmen bei der jeweils zuständigen lokalen Behörde gemeldet werden, neu hinzukommende Töchter müssten nachgemeldet werden.
Emir
Seit Februar 2014 gilt die Meldepflicht für Derivategeschäfte gemäß Emir. Welche nächsten Schritte die EU-Behörde Esma plant – mit dieser Themenseite bleiben Sie am Ball.