erlucho/iStock/Getty Images Plus

17.06.19
Risiko Management

Emir-Reform entlastet Treasurer

Ab dem heutigen Montag gelten die neuen Regeln der Derivateregulierung Emir. Die Meldepflicht für konzerninterne Derivategeschäfte entfällt – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die vor vier Jahren von der Wertpapieraufsicht Esma angestoßene Reform der Derivateregulierung Emir  ist endlich in trockenen Tüchern: Ab dem heutigen Montag gelten die neuen Regeln, die vor allem nichtclearingpflichtige Unternehmen der Realwirtschaft (NFC-) entlasten sollen.

Eine zentrale Änderung betrifft konzerninterne Derivate: NFC- müssen diese Transaktionen künftig nicht mehr melden. Voraussetzung dafür ist jedoch unter anderem, dass beide Gesellschaften in dieselbe Vollkonsolidierung einbezogen werden und dass es ein zentrales Risikomanagement in der Gruppe gibt. Außerdem muss das Unternehmen die Aufsichtsbehörden darüber informieren, dass es von der Befreiung Gebrauch machen will - und für welche Tochtergesellschaften. Deutsche Unternehmen müssen die Finanzaufsicht Bafin benachrichtigen. „Die Befreiung ist gültig, wenn die Bafin nicht innerhalb von drei Monaten Einwände erhebt“, erklärt Adrian Obhof von der Beratung d-fine.

Das Deutsche Aktieninstitut, eine Interessensvertretung der großen deutschen börsennotierten Unternehmen, moniert indes, dass dieses Notifizierungsverfahren sehr kompliziert sei. So müssten beispielsweise ausländische Gruppenunternehmen bei der jeweils zuständigen lokalen Behörde gemeldet werden, neu hinzukommende Töchter müssten nachgemeldet werden.

Banken sind künftig für Emir-Meldungen haftbar

Damit rückt auch das vor zwei Jahren in Aussicht gestellte Ende der Meldepflicht für einige Corporates  näher. Denn bei Geschäften mit externen Gegenparteien gibt es ebenfalls Änderungen: So können NFC- künftig wählen, ob nur noch die Banken für das Emir-Reporting von Geschäften verantwortlich und haftbar sein sollen. 

Diese Option gilt allerdings erst ab dem 18. Juni 2020. „Die Unternehmen sollten daher genau prüfen, ob es sich lohnt, ihre Meldesysteme weiter zu betreiben“, rät Obhof. Das wäre etwa dann der Fall, wenn sie viele Derivate mit Banken außerhalb der EU abschließen. Diese Geschäfte muss das Treasury weiterhin melden - es sei denn, das ausländische Regime wird als äquivalent anerkannt. „Meldepflichtig bleiben zudem Geschäfte zwischen NFC- außerhalb einer Gruppe“, so Obhof.

Auch in Sachen Clearingpflicht gibt es Erleichterungen: Derzeit müssen Treasurer alle Derivate clearen, wenn ihre Unternehmen die Schwellenwerte für eine Anlageklasse überschreiten. Künftig gilt diese Pflicht nur für diejenigen Anlageklassen, bei denen die Schwellenwerte überschritten werden. Zwar gibt es in Deutschland nur sehr wenige Unternehmen, die clearen müssen. Allerdings sind Konzerne verpflichtet, nachzuweisen, dass sie die Schwellenwerte nicht überschreiten. „Das Verfahren zur Berechnung war bis dato kompliziert, in der Praxis haben die Unternehmen täglich gerechnet“, erklärt Obhof. „Die EU hat die Methode nun vereinfacht und die Frequenz auf einmal jährlich reduziert.“

backhaus[at]dertreasurer.de