Update bei Zahlungsverzugsverordnung

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Der überarbeitete Entwurf der Zahlungsverzugsverordnung sorgt für heftige Kritik. Die EU-Kommission will, dass alle Rechnungen zwischen Unternehmen (B2B) grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen gezahlt werden müssen. Aber: Wenn dies ausdrücklich vereinbart ist, können Zahlungsziele auf bis zu 60 Tage ausgedehnt werden. Im B2B-Handel mit besonderen Produktgruppen sollen auch 120-Tage-Fristen vereinbart werden dürfen. Dies betrifft beispielsweise Saisonartikel. Zudem schlug der Ausschuss ICMO eine feste Tabelle für die Entschädigungszahlungen vor.

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