EU-Verordnung zum Zahlungsverzug vom Tisch?

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Um Unternehmen vor verspäteten Zahlungen zu schützen, hat das EU-Parlament 2023 eine neue Verordnung geplant, und zwar die Zahlungsverzugsverordnung. Das Ziel damals: Es sollte eine einheitliche Zahlungsfrist von 30 Tagen für alle Unternehmen und Organisationen innerhalb der EU gelten. Gleichzeitig sollten ein verbindliches Regelwerk geschaffen, verpflichtende Zins- und Strafzahlungen bei Zahlungsverzögerungen eingeführt und anfangs sogar nationale Durchsetzungsbehörden aufgebaut werden.

Es scheint, als könnte das Vorhaben vorerst als gescheitert abgehakt werden. Eine breite Mehrheit der Mitgliedsstaaten lehnte in einer Sitzung des Europäischen Rats im Mai das Vorhaben ab, darunter auch Polen, einer der größten Befürworter der Verordnung.

Zum Ende der Ratspräsidentschaft Polens im Juni informierte der polnische Vertreter Michał Baranowski in Brüssel seine Ministerkollegen über den Stand der Dinge: Der Rat habe in dieser Sache die Einschätzungen von Wirtschaftsvertretern angehört und konkrete Kompromisse vorgelegt. Allerdings habe man wegen des beharrlichen Widerstands der meisten Mitgliedsstaaten keine Fortschritte erzielen können.

Schlechte Zahlungsmoral bleibt bestehen

Wie geht es nun weiter? „Ich gehe davon aus, dass die Verordnung zunächst nicht weiter diskutiert wird. Nachvollziehbar, immerhin ist auch das Parlament nach der Neuwahl anders besetzt“, sagt Heiko Walter, Geschäftsführer des Kreditversicherungsmakler Wa-ka, gegenüber DerTreasurer. Walter beobachtet die Entwicklung der Zahlungsverzugsverordnung schon länger. Auch die neue dänische Ratspräsidentschaft werde das Thema nicht weiterverfolgen, schreibt die internationale Handelsvereinigung International Credit Insurance & Surety Association.

Walter betont, dass damit das Problem schlechter Zahlungsmoral und ihrer Folgen in der EU bestehen bleibt. Die Risiken wie Zahlungsverzögerungen oder Ausfälle seien heutzugtage noch höher, meint er. Bis sich die Politik wieder um dieses Thema kümmert, rät Walter Unternehmen, sich selbst zu schützen: mittels einer gründlichen Risikoprüfung, eines konsequenten Forderungsmanagements, ergänzenden Finanzierungsmöglichkeiten wie Factoring und einer soliden Absicherung durch eine Kreditversicherung.

Autorenbild Sarah Backhaus

Sarah Backhaus ist Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer. Ihre Themenschwerpunkte sind Restrukturierung, Transformation, Zahlungsverkehr und Cash Management.