Das Thema E-Invoicing gerät in Bewegung: Am 27. November ist das deutsche E-Rechnungsgesetz in Kraft getreten – zumindest teilweise. Die neue Regelung gilt zunächst ausschließlich für die Bundesbehörden. Seit wenigen Tagen müssen die obersten Verwaltungsorgane in der Lage sein, E-Rechnungen, die die Vorgaben eines von der EU vorgegebenen Standards erfüllen, empfangen und versenden zu können.
Um ebendiesen EU-Anforderungen zu entsprechen, haben die Bundesbehörden die X-Rechnung entwickelt, die als Standard für die Verarbeitung von XML-basierten E-Rechnungen dienen soll. Was dieses Jahr zunächst nur die Verwaltungseinrichtungen des Bundes betrifft, wird ab dem 27. November 2019 auch für die Länder und die Kommunen zur Pflicht. Bis spätestens zu diesem Stichtag müssen sie ebenfalls auf E-Invoicing umgestellt haben.
E-Invoicing
Die Unternehmen zögern bei der Umstellung, der Gesetzgeber will das Thema pushen. Was tut sich im Bereich E-Invoicing? Bleiben Sie mit dieser Themenseite immer auf dem Laufenden.