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05.12.18
Cash Management & Zahlungsverkehr

E-Invoicing setzt Unternehmen unter Druck

Vor einer Woche ist das E-Rechnungsgesetz in Kraft getreten. Wen es betrifft, welche Vorgaben Unternehmen erfüllen müssen und warum für manche Firmen die Zeit drängt.

Das Thema E-Invoicing gerät in Bewegung: Am 27. November ist das deutsche E-Rechnungsgesetz in Kraft getreten – zumindest teilweise. Die neue Regelung gilt zunächst ausschließlich für die Bundesbehörden. Seit wenigen Tagen müssen die obersten Verwaltungsorgane in der Lage sein, E-Rechnungen, die die Vorgaben eines von der EU vorgegebenen Standards erfüllen, empfangen und versenden zu können.

Um ebendiesen EU-Anforderungen zu entsprechen, haben die Bundesbehörden die X-Rechnung entwickelt, die als Standard für die Verarbeitung von XML-basierten E-Rechnungen dienen soll. Was dieses Jahr zunächst nur die Verwaltungseinrichtungen des Bundes betrifft, wird ab dem 27. November 2019 auch für die Länder und die Kommunen zur Pflicht. Bis spätestens zu diesem Stichtag müssen sie ebenfalls auf E-Invoicing umgestellt haben.

Doch die Gesetzesänderung hat nicht nur Konsequenzen für die öffentliche Verwaltung, sondern betrifft auch Finanzabteilungen deutscher Unternehmen. Denn bis spätestens 27. November 2020 müssen auch Unternehmen, die Aufträge von Behörden wahrnehmen wollen, ihre Umstellung auf E-Invoicing abgeschlossen haben.

Sollte dies nicht rechtzeitig gelingen, können sie von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Bei dem künftigen Rechnungsaustausch ist es jedoch den Unternehmen überlassen, ob sie die X-Rechnung oder ein eigenes Rechnungsformat verwenden. Wichtig hierbei ist nur, dass sie die Vorgaben der EU einhalten.

Deutschland hinkt bei E-Invoicing hinterher

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Jedoch läuft die Einführung der E-Rechnung bei den Unternehmen eher schleppend. „Deutschland hinkt bei der Umstellung noch weit hinterher, in Italien oder Skandinavien sind die Firmen schon wesentlich weiter“, betont Donovan Pfaff, CEO des Beratungshauses Bonpago, das maßgeblich an der Einführung von E-Invoicing bei den Bundesbehörden beteiligt ist. Laut Schätzungen des Geschäftsführers sind etwa 40 Prozent grundsätzlich fähig elektronische Rechnungen zu liefern. Pfaff sieht einen wesentlichen Grund für die Zurückhaltung: „Die Unternehmen haben darauf gewartet, dass der Bund einen Standard vorgibt“, erklärt er.

Diesen gibt es seit Ende 2017. Jetzt gilt es schnell mit der Umstellung zu beginnen, denn der zeitliche Aufwand, der für die interne Prozess- und IT-Anpassung anfällt, ist hoch. „Eine Umstellung kann zwischen sechs und 24 Monaten dauern“, sagt Pfaff. Bis sämtliche betroffenen Unternehmen die Umstellung abgeschlossen hätten, werde es deshalb noch dauern.

Mehring[at]derTreasurer.de

Wie weit deutsche Unternehmen bei der Umstellung auf die E-Rechnung sind und welche Vorgaben bei der Einführung zu beachten sind, erfahren Sie auf der Themenseite E-Invoicing.

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