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25.05.18
Cash Management & Zahlungsverkehr

EU-Richtlinie fordert Unternehmen bei E-Invoicing

Die EU nimmt durch eine neue Richtlinie bereits zahlreiche Unternehmen bei der Umstellung auf E-Rechnungen in die Pflicht. Doch wie eine Studie zeigt, zögern viele noch mit der Umstellung auf E-Invoicing. Manche nutzen sogar noch ausschließlich Rechnungen in Papierform.

Eine neue EU-Richtlinie soll den Ausbau der elektronischen Rechnungsstellung (E-Invoicing) in Deutschland vorantreiben. Ab dem 27. November 2018 gilt das sogenannte „E-Rechnungsgesetz“, das die öffentlichen Einrichtungen auf Bundesebene dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und weiterleiten zu können.

Ziel der Richtlinie ist es, die Zahlungsprozesse zu optimieren und Kosten einzusparen. Erste Schätzungen gehen von Einsparungen in Höhe von 4 bis 9 Milliarden Euro aus. Was zunächst auf Bundesebene eingeführt wird, folgt bis spätestens November 2019 auch auf Länderebene und in den Kommunen.

EU nimmt auch Treasurer in die Pflicht

Doch durch die Gesetzesänderung steht nicht nur der öffentliche Sektor unter Zugzwang. Auch eine Vielzahl von Unternehmen und deren Treasury-Abteilungen steht durch die Gesetzesänderung unter Handlungsdruck. „Unmittelbar von der Verpflichtung betroffen sind auch alle Unternehmen, die Kommunen als Auftraggeber haben“, sagt Marcus Laube, CEO des E-Invoicing-Dienstleisters Crossinx.

Somit sind auch sämtliche Unternehmen, die Rechnungen mit Behörden austauschen, dazu verpflichtet, diese elektronisch zu übermitteln. Sollten Unternehmen ihre IT-Systeme und ihre internen Prozesse nicht rechtzeitig nachgebessert haben, können sie von künftigen Ausschreibungen ausgeschlossen werden, sagt Markus Laube.

Wie viele deutsche Unternehmen bereits auf elektronische Rechnungen umgestellt haben und wie viele noch auf Papierrechnungen setzen, erfahren Sie im aktuellen E-Magazin.

Erfahren Sie mehr darüber, wie sich die Umstellung auf digitale Rechnungen entwickelte auf unserer Themenseite E-Invoicing.