Bei deutschen Konzernen gehören ESG-linked Loans inzwischen schon zum guten Ton. Während in der Anfangszeit vor allem die Koppelung der Zinsmarge an ein oder mehrere ESG-Ratings praktiziert wurde, hat sich inzwischen die Bindung an individuelle Nachhaltigkeitskennzahlen zum Standard entwickelt.
Dafür ist jedoch erforderlich, dass Unternehmen auf solche strategisch wichtigen Kennzahlen zugreifen können und die entsprechenden Daten systematisch erfasst sind. Während große Unternehmen über eine ausreichende Datenlage verfügen, ist das bei Mittelständlern oder nichtbörsennotierten Unternehmen häufig noch nicht der Fall. Das beschreibt die Helaba in einem aktuellen Report zu ESG-linked Loans.
Um auch bei fehlender Datengrundlage eine ESG-Komponente vertraglich vorzubereiten, nutzten Unternehmen in den vergangenen Monaten zunehmend die Möglichkeit der Rendezvous-Klausel, heißt es in dem Bericht. Warum ist das relevant? Laut der Helaba falle die Frage bei Konsortialkreditverträgen umso mehr ins Gewicht, da diese Vereinbarungen oft über die Laufzeit von 5+1+1 abgeschlossen werden. Bei einer Gesamtlaufzeit von bis zu sieben Jahren seien die Möglichkeiten, einen ESG-Link einzubauen, deshalb rar gesät.
Kein Marktstandard für Rendezvous-Klauseln
Einen einheitlichen Marktstandard gibt es für die Rendezvous-Klauseln bislang nicht, aber laut der Helaba hat sich bereits ein klares Grundmuster herausgebildet. Durch die Klausel sollen die technischen Regelungen für eine ESG-Margenanpassung bereits bei Vertragsabschluss festgeschrieben werden. Die konkreten Nachhaltigkeitskennzahlen und das Niveau der ESG-Zielwerte werden aber erst zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Das geschieht im Rahmen einer ESG-Ergänzungsvereinbarung (Sustainability-Supplement).
Die Absicht, sich mit den Kreditgebern innerhalb einer festgelegten Frist auf diese Kennzahlen und Werte sowie die Verknüpfung mit der Marge zu einigen, gibt der Kreditnehmer bei Vertragsabschluss bekannt. Konkrete Rechtsfolgen, wie etwa Margenerhöhungen, müssen Treasurer derzeit in der Regel aber nicht fürchten, wenn sie die Frist verstreichen lassen. Das komme bislang nur in Ausnahmefällen vor, erklärt die Helaba. Allerdings gebe es aus Reputationsgründen gegenüber den Finanzierungspartnern einen „immensen Anreiz, fristgerecht zu liefern“.
Der Vorteil der Rendezvous-Klausel: Sie verschaffe den Unternehmen Zeit, ein fundiertes ESG-Konzept zu erstellen, anstatt „irgendeine“ ESG-Margenkoppelung abzuschließen.
Antonia Kögler ist Redaktionsleiterin bei DerTreasurer. Sie schreibt über Finanzierung und Asset Management und verfolgt alle Entwicklungen rund um das Thema Sustainable Finance.

