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17.02.21
Cash Management & Zahlungsverkehr

Instant Payments: Wichtige Hürde fällt

Instants Payments spielen bislang noch eine untergeordnete Rolle im Zahlungsverkehr. Ein Problem ist die fehlende Interoperabilität zwischen den Clearing-Systemen – doch das soll sich bis November ändern.

Noch gibt es diverse Hürden, die dem Einsatz von Instant Payments in der Unternehmenspraxis entgegenstehen. Ein wichtiges Manko dürfte jedoch zum Jahresende entfallen: die fehlende Interoperabilität zwischen den Clearing-Systemen. Diese führt bisher dazu, dass zwei Banken, die jeweils Echtzeitzahlungen anbieten, nicht notwendigerweise untereinander Instant Payments austauschen können. Aus der Echtzeitzahlung wird in diesen Fällen dann eine gewöhnliche Sepa-Überweisung.

Um eine flächendeckende Erreichbarkeit aller Instant-Payment-Verfahrensteilnehmer zu gewährleisten, hat die EZB deshalb im vergangenen November einen wichtigen Beschluss gefasst: Bis November 2021 müssen alle Banken und Zahlungsdienstleister, die dem Sepa-Instant-Payment-Verfahren beigetreten sind und die an Target2 angeschlossen sind, auch über das EZB-Echtzeitzahlungssystem Tips erreichbar sein. Im Klartext bedeutet das: „Ab Ende des Jahres können sich alle Banken, die heute Instant Payments unterstützen, untereinander erreichen“, sagt Mario Reichel von der Zahlungsverkehrsberatung PPI.

Werden Instant Payments für Banken verpflichtend?

Wie wichtig diese Interoperabilität für die passive Erreichbarkeit ist, zeigen die Zahlen des European Payment Council: Demzufolge sind derzeit 2.298 Payment Service Providers (PSPs) dem Sepa-Instant-Payment-Verfahren beigetreten, was 57 Prozent aller PSPs in Europa entspricht. Die Banken, die bislang noch keine Echtzeitzahlungen anbieten, sind vor allem kleinere.

Auch bei diesen Häusern nimmt Reichel inzwischen aber Bewegung wahr: „Einige Banken prüfen derzeit, Instant Payments anzugehen.“ Dafür gäbe es diverse Gründe: Neben der EZB-Entscheidung und den steigenden Nachfragen von Kunden dürfte auch die Ankündigung der EU dazu zählen, die Unterstützung von Echtzeitzahlungen notfalls verpflichtend zu machen.

Für die Banken, die bisher den Tips-Wettbewerber RT1 von Eba Clearing für Echtzeitzahlungen nutzen, ergibt sich ein weiterer Vorteil: „Sie können ihre Verrechnungskonten in RT1 oder bei einem anderen Clearing-Haus jederzeit 24/7 disponieren, weil die Clearing-Häuser auch Tips-Konten erhalten“, erklärt Reichel. Die Liquidität, die auf dem Tips-Konto liegt, wird mit zur Mindestreserve der Bank gezählt – was vor allem dann für die Banken relevant werden könnte, wenn die Liquiditätsschwemme einmal enden sollte.

Buchholz[at]derTreasurer.de

Welche Chancen bieten Echtzeitzahlungen für das Treasury? Und wie kommt die Einführung voran? Aktuelle Entwicklungen finden Sie auf unserer Themenseite Instant Payments.