Das Negativzinsumfeld verschärft sich und das belastet nicht nur die Kunde-Bank-Beziehung. Viele Konzern-Treasurer führen derzeit auch heiße Diskussionen mit den Tochtergesellschaften: Denn bald könnten die Negativzinsen auch im Cash Pool, also bei unternehmensinternen Finanzierungen, um sich greifen. „Diverse Unternehmen prüfen dieses Szenario gerade“, sagt Axel Goedecke von der Unternehmensberatung Horváth & Partners.
Das gilt beispielsweise für Schott. Der Mainzer Spezialglashersteller hat zunehmend Schwierigkeiten, Strafzinsen auf Einlagen bei den Banken zu vermeiden. „Gemeinsam mit unseren Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern eruieren wir deshalb, wie wir mit Negativzinsen im Cash Pool umgehen können“, sagt Mark Siegel, Senior Treasury Manager bei Schott. Aus steuerlichen Gründen könne man die negativen Zinsen nicht ohne Weiteres über den Cash Pool weiterreichen.

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Negativzinsen bedrohen auch den Cash Pool
Cash-Pool-Konditionen müssen Marktbedingungen entsprechen
Das Problem ist die Unsicherheit. Denn die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Unternehmen beachten müssen, sind komplex. So wird die Ansicht vertreten, dass die Cash-Pool-Konditionen Marktbedingungen entsprechen müssen. „Dieses sogenannte Marktüblichkeitsprinzip greift vor allem bei Darlehen von der Tochter an die Mutter und soll die Kapitalerhaltung bei der Tochter sicherstellen“, sagt Thomas Schrell, Rechtsanwalt bei Heuking Kühn Lüer Wojtek. Der Gesetzgeber will verhindern, dass die Mutter über den Cash Pool mit Hilfe überhöhter Zinssätze Kapital abzieht – und damit die Tochter wirtschaftlich ausblutet.
Welche steuerrechtlichen Einschränkungen Treasurer bedenken müssen und wie stark die Negativzinsen tatsächlich schon um sich greifen, das lesen Sie im Aufmacher des aktuellen E-Magazins.
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