Am 20. November tritt das neue Sepa-Rulebook in Kraft. Seit dem Start der Sepa-Überweisung im Jahr 2008 gibt es jedes Jahr im November ein neues Regelwerk. Das anstehende Update ist allerdings das umfangreichste, seit das Sepa-Verfahren im Euro-Zahlungsverkehr im August 2014 verpflichtend geworden ist.
So werden neue Formatversionen der pain-Dateien für die Zahlungsgutschrift (.001), den Verarbeitungsstatus zu eingereichten Zahlungen (.002) und Lastschriften (.008) eingeführt. Diese Updates erfordern auch Anpassungen in der Kunde-Bank-Schnittstelle. Wie umfangreich die Umstellung ist, hänge davon ab, inwiefern die Unternehmen vergangene Formatänderungen umgesetzt hätten, sagt Mario Reichel, Vorstandsmitglied bei dem Zahlungsverkehrsspezialisten Efis: „Wer seine Cash-Management-Bank noch mit älteren Versionen, eventuell sogar noch mit der Ursprungsversion aus 2008 bedient, der hat hoffentlich früh genug angefangen.“ Die Deutsche Kreditwirtschaft, die für die Umsetzung des Regelwerks in Deutschland verantwortlich ist, hat sich lediglich darauf verständigt, die direkte Vorläuferversion zu akzeptieren.
Sepa-Lastschrift wird vereinheitlicht
Eine weitere Änderung betrifft die Vereinheitlichung der Sepa-Lastschrift: Künftig können Unternehmen im gesamten Sepa-Raum Lastschriften mit nur noch einem Tag Vorlauf einreichen. Bislang beträgt die Vorlauffrist ein, zwei oder sogar fünf Tage – je nach Lastschrifttyp. Diesbezüglich entfällt die Unterscheidung zwischen Basis- und Firmenlastschrift nun aber ebenso wie die zwischen Erst- und Folgelastschrift. Insbesondere für große Lastschrifteinzieher wie Energieversorger, Händler oder Versicherer bedeutet dies eine Entlastung – sofern sie heute noch nicht überall die Cor1-Lastschrift nutzen. Allerdings müssen die Unternehmen auch ihre Mahnprozesse und Skontenfristen entsprechend anpassen.
Zudem erfolgen Scheckeinzahlungen künftig mit IBAN statt mit Kontonummer und Bankleitzahl. Seit Anfang November sind Sepa-Zahlungen außerdem auch in den 15 Nicht-Euro-Ländern des Sepa-Raums, wie etwa Großbritannien und Dänemark, verpflichtend.
Info
Vor über zwei Jahren hat Sepa den Euro-Zahlungsverkehr harmonisiert. Den steinigen Weg dorthin können Sie auf unserer Themenseite „Der Weg zu Sepa“ nachvollziehen.