Mehr als zwei Monate zogen sich die Verhandlungen hin, jetzt ist die Verlängerung des Schutzschirms für Warenkreditversicherungen in trockenen Tüchern. Bundesregierung und Kreditversicherer einigten sich darauf, das Rettungspaket bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Das teilte das Wirtschafts- und das Finanzministerium sowie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am heutigen Freitag mit.
Der im April abgeschlossene Schutzschirm soll sicherstellen, dass Warenkreditversicherer, Deckungszusagen für Unternehmen aufrechterhalten. Der Bund übernimmt daher eine Garantie für Entschädigungszahlungen der Kreditversicherer in Höhe von bis zu 30 Milliarden Euro. Der Schutzschirm gilt weiterhin nur für jene Unternehmen, die durch die Coronakrise in Schwierigkeiten geraten sind.
Das Rettungspaket ist ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung von Lieferketten. Zugleich soll die Gefahr von Zahlungsausfällen für deutsche Lieferanten eingedämmt werden. Mit der nun erfolgten Einigung, die sich bereits abgezeichnet hatte, haben die Unternehmen Planungssicherheit für die kommenden Monate.
Warenkreditversicherung
Unternehmen schließen eine Warenkreditversicherung ab, um sich vor unbezahlten Rechnungen beziehungsweise offenen Forderungen abzusichern. Das stärkt auch den Cashflow eines Unternehmens und senkt Exportrisiken. Im Zuge der Coronakrise kamen die Kreditversicherer dabei unter Druck. Der Bund unterstütz sie mit einem Schutzschirm, der noch bis Mitte 2021 geht. Der Schutzschirm soll sicherstellen, dass Warenkreditversicherer Deckungszusagen für Unternehmen weiterhin aufrechterhalten können. Wird das den beteiligten Parteien tatsächlich durch die Krise helfen und wie geht es danach weiter?