Die Coronakrise hat in fast allen Treasury-Abteilungen eine Lücke in der Digitalisierung aufgedeckt: die handschriftliche Unterschrift. Solange die Teams an einem Ort saßen, war der Aufwand, eine Unterschrift einzuholen, gering. Im Home Office wurde dies jedoch zum Problem. Deshalb, so berichten zahlreiche Treasurer, wollen sie nun auf E-Signaturen umstellen.
Voraussetzung dafür ist, dass sowohl das Unternehmen als auch die Banken elektronisch signierte Dokumente verarbeiten können. Wie aufwendig die Umsetzung ist, hängt dabei maßgeblich von der Art der E-Signatur ab, für die sich das Treasury entscheidet. Bei der einfachsten und beliebtesten Form handelt es sich um einen Digital-Scan der eigenhändigen Unterschrift: „Sie kommt bei einem Großteil der Verträge zum Einsatz", erklärte Christopher Götz, Partner bei Simmons & Simmons, jüngst im Rahmen eines Webinars der Wirtschaftskanzlei.
Das sei ausreichend, da in Deutschland oft kein Formerfordernis an Verträge bestehe. Doch die einfache E-Signatur habe nur einen geringen Beweiswert, weil sie die Person nicht eindeutig identifiziere und keine Auskunft über die Unverfälschtheit des Dokumentes gebe, so Götz. Das leiste nur die fortgeschrittene E-Signatur.