Die digitale Anleihe kann kommen

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Es ist eine Zäsur für den Kapitalmarkt: Unternehmen können nun tokenbasierte Anleihen emittieren. Der Bundestag hat das dafür notwendige Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere (eWpG) in dieser Woche verabschiedet. Das bedeutet: Für Schuldverschreibungen, Fondsanteile und Pfandbriefe muss künftig keine Papierurkunde mehr ausgestellt werden. Die Wertpapiere können stattdessen in einem elektronischen Register hinterlegt werden. Dieses kann von einer Depotbank geführt werden, aber auch dezentral als Krypto-Wertpapiere auf Basis einer Blockchain abgebildet werden.

Digitale Anleihen auf Blockchain-Basis nun möglich

Mit dem Gesetz will die Bundesregierung die Digitalisierung des deutschen Finanzplatzes vorantreiben. Es ist ein Meilenstein für die Umsetzung ihrer 2019 formulierten Blockchain-Strategie. Denn das Gesetz vereinfacht für Unternehmen nicht nur die Platzierung von gewöhnlichen Anleihen, sondern es ermöglicht auch die Emission von Krypto-Wertpapieren nach deutschem Recht.

„Durch das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere wird der Finanzplatz Deutschland fit gemacht für neue Technologien“, sagt Karl-Peter Schackmann-Fallis, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV), der im Jahr 2021 der Deutschen Kreditwirtschaft vorsteht.

Für Emittenten bringt die Neuregelung einige Vorteile mit sich: Die Unternehmen können den Kapitalmarkt nun schneller und einfacher anzapfen. Die Emissionen sind transparent und in Echtzeit nachvollziehbar. Das mehrtägige Settlement-Risiko entfällt, unnötige Transaktionskosten für Einlieferung und Verwahrung der Papierurkunde werden abgeschafft.

Erste Tests zu digitalen Anleihen gab es schon

Schon vor der Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung elektronischer Wertpapiere haben einige Unternehmen tokenbasierte Anleihen getestet. Eines davon war das Wohnungsunternehmen Vonovia. Die Bochumer haben bereits zu Beginn dieses Jahres ein digitales Wertpapier begeben. Möglich war dies damals, weil es sich um eine nicht handelbare Namensschuldschreibungen handelte. Siemens und Continental wiederum wichen bei ihrem Blockchain-Test für Commercial Paper im Jahr 2019 auf Luxemburg aus.

Bis dato nutzten allerdings vor allem Start-ups, deren Kerngeschäft sich um die Blockchain-Technologie dreht, solche Instrumente. Auch Unternehmen, die Privatanleger adressieren, haben erste Versuche unternommen. So begab etwa die Systemgastronomiekette L’Osteria Ende 2019 eine tokenbasierte Anleihe. Mit dem nun verabschiedeten Gesetz dürfte auch das Interesse klassischer Industrieunternehmen steigen.

Digitaler Euro: Druck auf EZB wächst

Vollständig digital ist die Anleihe damit aber noch nicht. Dafür bräuchte es auch einen digitaler Euro. Nur dann wären auch Zins- und Tilgungszahlung ohne Medienbruch über Smart Contracts möglich. Programmierbare Währungen stecken allerdings noch in den Kinderschuhen – insbesondere solche, die von Zentralbanken herausgegeben werden.

Während China und Schweden mit digitalen Zentralbankwährungen (CBDC) voranpreschen, hat die EU noch nicht einmal offiziell beschlossen, dass sie einen digitalen Euro einführen wird. Der Druck dürfte nun weiter wachsen. Zumal jetzt auch die Arbeiten an einem digitalen US-Dollar voranschreiten.

Sabine Paulus ist Redakteurin bei DerTreasurer. Ihre Themenschwerpunkte sind Finanzierung, Fintechs sowie Personal und Organisation im Treasury.