Voraussetzung für die Beantragung der Ukraine-KfW-Hilfskredite ist das Kriterium der Betroffenheit, die „aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren“, heißt es seitens des Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministeriums. So sind etwa Firmen, deren Umsatz durch einen weggebrochenen Absatzmarkt zurückgegangen ist, zu einer Antragsstellung berechtigt.
Auch Unternehmen, die Produktionsausfälle oder die Schließung von Produktionsstandorten in der Ukraine, in Belarus oder in Russland verkraften müssen, ebenso wie diejenigen, die Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte nachweisen können, können auf die KfW-Hilfskredite zurückgreifen. Firmen, die besonders stark von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind – der Energiekostenanteil muss mindestens 3 Prozent des Jahresumsatzes 2021 betragen – sind ebenfalls zur Antragsstellung berechtigt.
Die ersten Gelder dürften noch im Mai fließen. „Wir gehen davon aus, dass ab Mitte Mai mit Blick auf die aktuell mögliche Antragstellung ab 9. Mai 2022 erste Auszahlungen erfolgen können“, lässt die Commerzbank verlauten. Zu beachten sei jedoch, dass die KfW vor Auszahlung die Antragsteller einer Sanktionsprüfung unterzieht. „Wie viel Zeit diese Prüfung durch die KfW in Anspruch nimmt, ist derzeit noch nicht abschätzbar“, sagt die gelbe Bank. Die DZ Bank rechnet eigenen Angaben zufolge in zwei bis drei Wochen mit den „ersten fertigen Anträgen“.
Insgesamt sollten Treasurer nicht unterschätzen, wie viel Zeit bis zur Bewilligung der Anträge vergehen kann: „Der Prüfungs- und Bestätigungsaufwand hat durch die Sanktionen gegenüber den Corona-Programmen nochmals zugenommen“ heißt es beispielsweise seitens der DZ Bank.